Full text: Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates

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Deutschen Reiches die seit mehr denn 60 Jahren ruhende 
deutsche Kaiserwürde zu übernehmen, und nachdem, in der 
Verfassung des Deutsches Bundes die entsprechenden Be¬ 
stimmungen vorgesehen sind, befunden hiermit, daß Wir es als 
eine Pflicht gegen das gemeinsame Vaterland betrachtet haben, 
diesem Rufe Folge zu leisten und die deutsche Kaiserwürde 
anzunehmen. Demgemäß werden Wir und Unsere Nachfolger 
an der Krone Preußen fortan den Kaiserlichen Titel in allen 
Unseren Beziehungen und Angelegenheiten des Deutschen 
Reiches führen und hoffen zu Gott, daß es der deutschen 
Nation gegeben sein werde, unter den Wahrzeichen ihrer 
alten Herrlichkeit das Vaterland einer segensreichen Zukunft 
entgegenzuführen. 
Uns aber und Unseren Nachfolgern an der Kaiserkrone 
wolle Gott verleihen, allzeit Mehr er des Deutschen Reiches 
zu sein, nicht an kriegerischen Eroberungen, sondern 
an den Gütern und Gaben des Friedens auf dem 
Gebiete nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung!" 
Die Rückkehr des sieggekrönten neuen Deutschen Kaisers 
nach Berlin (17. März 1871) gab demselben Gelegenheit, 
die Kundgebungen der hohen Begeisterung entgegenzunehmen, 
womit das deutsche Volk die Wiederaufrichtung des Reiches 
begrüßte. 
Den ersten Deutschen Reichstag eröffnete der Kaiser am 
21. März mit den Worten: „Das neue Deutsche Reich, wie 
es aus der Feuerprobe des gegenwärtigen Krieges hervor¬ 
gegangen ist, wird ein zuverlässiger Bürge des europäischen 
Friedens sein, weil es stark und selbstbewußt ist, um sich die 
Ordnung seiner eigenen Angelegenheiten als sein ausschließ- 
liches, aber auch ausreichendes und zufriedenstellendes Erbteil 
zu bewahren. 
Möge dem deutschen Reichskriege, den wir so rühm- 
reich geführt haben, ein nicht minder glorreicher Reichsfriede, 
folgen, und möge die Aufgabe des deutschen Volkes fortan 
darin beschlossen sein, sich in dem Wettkampfe um die Güter 
des Friedens als Sieger zu erweisen! Das walte Gott!" 
Hauptbestimmungen der Deutschen Reichsverfassung. Zum Deutschen 
Reiche gehören die Königreiche Preußen, Bayern, Sachsen und 
Württemberg; die Großherzogtümer Baden, Hessen, Mecklenburg- 
Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Sachsen-Weimar und Oldenburg; die 
Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Meiningen, Koburg-Gotha und 
Altenburg; die Fürstentümer Waldeck, Lippe, Schaumburg, Schwarz- 
burg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen, Reuß jüngerer 
Linie und Reuß ältere Linie ; die Freien Reichsstädte Hamburg, Lübeck, 
Bremen; das Reichsland Elsaß-Lothringen.
	        
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