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1415-40 Friedrich I. als Kurfürst, 1415-40,
»Wer auf Gott vertraut, den verläßt er nicht."
§ 12 Mittlerweile war durch Kaiser Sigismunds
-öemuhen das Konzil zu Konstanz eröffnet worden.
uun an dem Burggrafen Friedrich einen treuen
Helser trn Rate der Kurfürsten zu haben, übertrug er ihm
am 30. April 1415 die Mark Brandenburg mit der
Kur- und Erzkämmererwürde erblich, jedoch unter der
Bedingung, daß, wenn Sigismund oder Wenzel noch mann-
liche Erben erhielten, die Mark gegen die Summe von
400000 ungarischen Goldgulden *) von dem Hause Luxemburg
wieder zurückgekauft werden könne.
Abermals begab sich Kurfürst Friedrich über Franken
nach der Mark. Am 18. Oktober 1415 hielt er seinen
Einzug in Berlin, wo der märkische Adel und die Vertreter
vieler Städte die Huldigung leisteten. Die unbotmäßigen
Vasallen, die erst jüngst gedemütigt worden, erhielten Ver-
zeihung und zum Teil ihre Lehen wieder. Dann brach der
Kurfürst abermals auf nach Konstanz, wo er vom Kaiser
unter großen Feierlichkeiten und mit vornehmem Gepränge
öffentlich mit Brandenburg belehnt wurde, nachdem Sigismund
dem Rückkaufsrechte entsagt hatte. (18. April 1417).
Die dem Deutschen Reiche im Osten drohenden Ge-
fahren veranlaßten den Kaiser bald darauf, den Kurfürsten
von Brandenburg zum Reichsverweser zu ernennen
(1418), wodurch er den Marken leider auf längere Zeit
entzogen wurde.
Sßäljrend dieser Zeit verbanden sich die Herzöge von Pommern
und Mecklenburg mit denen von Braunschweig und Lüneburg, fielen
über die brandenburgische Grenze her und bemächtigten sich der Stadt
Prenzlau. Kurfürst Friedrich eilte von der Reichsversammlung zu
Breslau (1420) herbei, schlug die Feinde bei Angermünde zurück und
nötigte sie zum Frieden von Perleberg, konnte aber die verlorenen
Gebiete nicht wiedererlangen.
Leider trat zu dieser Zeit eine Spannung zwischen dem
Kaiser Sigismund und dem Kurfürsten ein.
Friedrich I. verlobte nämlich seinen Zweitältesten Sohn mit
Hedwig, damals der einzigen Tochter des Königs Wladislaus von
Polen, unter der Bedingung, daß Polen nach dem Tode des Königs
an Friedrich fallen solle, wenn Wladislaus keine männlichen Erben
hinterlasse.
I rn Diese Summe, von Riedel auf einen Wert von 3377 595 M. berechnet,
feilte als entichabtgung gelten für die von Friedrich bereits ausgewandten Kosten
zum Jtuctrauf von Pfandgütern im Betrage von 200000 ©luden, für die dem Herzoge
LandJiherrn* 8Cäat,lten 600t0 Gulden, )otoie für die Mühewallung des neuen