Full text: Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates

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in den meisten Ortschaften auf ein Drittel, in einigen auf 
ein Sechstel der früheren Höhe zurückgegangen. So hatte 
Eberswalde im Jahre 1638 nur noch acht Einwohner, Oder- 
berg war völlig vernichtet. Fremde Söldnerheere behaupteten 
sich noch jahrelang im Lande, trotzdem der Kurfürst seinen 
Anteil an der schwedischen Kriegsentschädigung sofort ent- 
richtete. Deshalb ließ er sich durch die märkischen Stände 
auch nicht bewegen, seine eigenen Truppen zu entlassen. 
Statt dessen sorgte er anderweitig für Erleichterungen. 
Das Heer bestand zunächst aus dem Lehnsaufgebot 
und der bürgerlichen Bewaffnung der Städte. Friedrich 
Wilhelm ordnete nun an, daß die Städte auf je zehn Häuser, 
die lehnspflichtigen Rittergüter auf je zwanzig Hufen einen 
Bewaffneten stellen mußten. Für die geworbenen 
Truppen, bei deren Ausbildung Konrad von Burgs- 
dorf, ein roher, aber tapferer, ihm treu ergebener Offizier, 
wesentliche Dienste leistete, schuf er die Einrichtung, daß den¬ 
selben nach geleistetem Dienste in den entvölkerten Gegenden 
freie Wohnung und Unterhalt gewährt wurden. Dagegen 
hatten sie die Verpflichtung, sobald sie einberufen wurden, 
gegen den üblichen Sold wiederum zu dienen. 
Vor allem war dem Kurfürsten daran gelegen, die 
landesherrliche Gewalt hochzuhalten, ohne die Rechte der 
Stände zu verletzen. Dabei traf er die Veränderung, daß 
die gesamte Verwaltung in feiner Hand vereinigt wurde. 
Wenn auch im allgemeinen i>as Geheimratskollegium die 
Zentralbehörde blieb, so wies er demselben doch nur eine 
beratende Stellung zu; die Entscheidung behielt er in allen 
wichtigen Angelegenheiten sich selbst vor. 
In das Finanzwesen brachte er größere Ordnung und 
eine bessere Kontrolle. Durch die lähmende Einwirkung 
der Stände und die Verschiedenheit der Rechte in den ein¬ 
zelnen Gebieten hatten sich mancherlei Unterschleife in der 
Erhebung der Einkünfte eingeschlichen. Außerdem war die 
Verwaltung der Domänen, Forsten und Bergwerke kost- 
spielig, weil die Erträge derselben in Natura abgeliefert 
werden mußten. Ilm ersterem ttbelftaitde abzuhelfen, schuf 
er eine gemeinsame Zentralstelle für die Finanzen und gab 
derselben eingehende Instruktionen für ihr Verhalten. In 
letzterer Hinsicht hob er die Naturalwirtschaft auf und ordnete 
statt deren eine Hofhaltung, die er auf das Notdürftigste 
beschränkte, aus baren Mitteln an. Dagegen wurden die 
Staatsgüter an geeignete Wirte verpachtet. Diese mußten
	        
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