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in den meisten Ortschaften auf ein Drittel, in einigen auf
ein Sechstel der früheren Höhe zurückgegangen. So hatte
Eberswalde im Jahre 1638 nur noch acht Einwohner, Oder-
berg war völlig vernichtet. Fremde Söldnerheere behaupteten
sich noch jahrelang im Lande, trotzdem der Kurfürst seinen
Anteil an der schwedischen Kriegsentschädigung sofort ent-
richtete. Deshalb ließ er sich durch die märkischen Stände
auch nicht bewegen, seine eigenen Truppen zu entlassen.
Statt dessen sorgte er anderweitig für Erleichterungen.
Das Heer bestand zunächst aus dem Lehnsaufgebot
und der bürgerlichen Bewaffnung der Städte. Friedrich
Wilhelm ordnete nun an, daß die Städte auf je zehn Häuser,
die lehnspflichtigen Rittergüter auf je zwanzig Hufen einen
Bewaffneten stellen mußten. Für die geworbenen
Truppen, bei deren Ausbildung Konrad von Burgs-
dorf, ein roher, aber tapferer, ihm treu ergebener Offizier,
wesentliche Dienste leistete, schuf er die Einrichtung, daß den¬
selben nach geleistetem Dienste in den entvölkerten Gegenden
freie Wohnung und Unterhalt gewährt wurden. Dagegen
hatten sie die Verpflichtung, sobald sie einberufen wurden,
gegen den üblichen Sold wiederum zu dienen.
Vor allem war dem Kurfürsten daran gelegen, die
landesherrliche Gewalt hochzuhalten, ohne die Rechte der
Stände zu verletzen. Dabei traf er die Veränderung, daß
die gesamte Verwaltung in feiner Hand vereinigt wurde.
Wenn auch im allgemeinen i>as Geheimratskollegium die
Zentralbehörde blieb, so wies er demselben doch nur eine
beratende Stellung zu; die Entscheidung behielt er in allen
wichtigen Angelegenheiten sich selbst vor.
In das Finanzwesen brachte er größere Ordnung und
eine bessere Kontrolle. Durch die lähmende Einwirkung
der Stände und die Verschiedenheit der Rechte in den ein¬
zelnen Gebieten hatten sich mancherlei Unterschleife in der
Erhebung der Einkünfte eingeschlichen. Außerdem war die
Verwaltung der Domänen, Forsten und Bergwerke kost-
spielig, weil die Erträge derselben in Natura abgeliefert
werden mußten. Ilm ersterem ttbelftaitde abzuhelfen, schuf
er eine gemeinsame Zentralstelle für die Finanzen und gab
derselben eingehende Instruktionen für ihr Verhalten. In
letzterer Hinsicht hob er die Naturalwirtschaft auf und ordnete
statt deren eine Hofhaltung, die er auf das Notdürftigste
beschränkte, aus baren Mitteln an. Dagegen wurden die
Staatsgüter an geeignete Wirte verpachtet. Diese mußten