14 Erster Zeitraum. Das Zeitalter der Reformation und Gegenreformation
g. Richter a. a. ©., 5.168, Die Schlacht bei Mühlberg. Dasselbe irtSchmieöer a. a. ©. I,
5. 110.
Seoin a. a. ©. Bd. 6, 5. 71, Küstriner Bericht über die Schlacht bei Mühlberg.
flrras a. a. ©., 5. 44, Bericht des Herzogs Moritz über die Schlacht bei Mühlberg.
Der Kaiser verurteilte den Kurfürsten als einen (Empörer zum Tode. Johann
Friedrich nahm die Mitteilung davon mit gelassenem Mute auf. Die befestigten
kursächsischen Städte Wittenberg und Gotha drohten mit energischer Verteidigung
gegen die Kaiserlichen. Da kam die „Kapitulation von Wittenberg" zustande:
1. Die Todesstrafe wurde in kaiserliche Haft umgeändert, deren Dauer im
Belieben des Kaisers stehen sollte.
2. Johann Friedrich verzichtete für sich und seine Nachkommen auf
Kurmürde und Kurfürstentum und begnügte sich mit dem größeren Teile
seiner thüringischen Besitzungen, (vgl. Kartenskizze 1.)
3. Wittenberg und alle anderen Festungen des Kurfürstentums wurden dem
Kaiser übergeben.
4. Ferdinand von Böhmen erhielt als Kriegsentschädigung den größten Teil
des Vogtlandes zugesprochen.
Karl V. zog in Wittenberg ein, weigerte sich, Luthers Gebeine verbrennen
und die Hsche davon verstreuen zu lassen, nahm dann auch, gegen sein vorheriges
versprechen und trotz der Fürsprache Moritzens und anderer Fürsten, in Halle
Philipp von Hessen in Haft und sorgte für strenge Durchführung der Strafen,
die er den süddeutschen Städten des SchmalMdischen Bundes auferlegt hatte.
Die niedersächsischen Städte unterwarfen sich nach siegreichen Kämpfen gegen
kaiserliche Heeresabteilungen freiwillig dem Kaiser; nur Magdeburg verharrte
trotzig im Widerstande.
Den Abmachungen gemäß erhielt Moritz Johann Friedrichs Würde
und Land.
Damit hatte die jüngere wettmache, die albertinische Linie, der älteren,
der ernestinischen Linie, den Vorrang abgelaufen, und dabei ist es geblieben
bis auf den heutigen Tag.
Hagenbach, „Kaiser Karl an Luthers Grab", in Tetzner, S. 313.
§ 4. Der endgültige Sieg des Protestantismus über Kaiser Karl V.
durch Kurfürst Moritz von Sachsen.
1. Die Erhebung des Kurfürsten Moritz gegen Kaiser Karl V.
a) Das Interim Karls V. Nach der Niederwerfung der deutschen Pro¬
testanten stand Karl V. auf der höhe seiner Macht. Er verordnete 1548 das
„Interim". Darin wurde
1. den Protestanten das Abendmahl in beiderlei Gestalt und die Priesterehe
zugebilligt,
2. im übrigen die bedingungslose Rückkehr zur alten Kirche gefordert,