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auf einem Schloß, darin man ohne Gefahr nicht kommen könnte, so mögen
die Schöffen, die ihn vorladen wollen, eines Nachts oder wenn es ihnen paßt,
vor das Schloß reiten oder gehen und aus dem Rennbaum oder Riegel drei
Späne hauen und die Stücke behalten zum Zeugnis, und mögen einen
Königspfennig und den Ladungsbrief in die Kerbe stecken uud dem Burg¬
wächter zurufeu: sie hätten einen Königsbrief in die Kerbe gesteckt und eine
Urkunde mit sich genommen, und er solle dem, der in der Burg ist, sagen,
daß er seines Rechtstages warte an dem freien Stuhl bei den höchsten Rechten
und des Kaisers Bann.
4. Verurteilung. Den beklagten, verurteilten Mann, mit Namen N. N.,
nehme ich aus dem Frieden, aus dem Rechte und aus den Freiheiten, die
Kaiser und Papst Leo gesetzt und bestätigt haben und alle Fürsten, Herren,
Ritter und Knechte, Freie und Freischöffen gelobt und beschworen haben im
Lande zu Sachsen, und werfe ihn nieder vom höchsten Grad zum niedersten
Grad, und setze ihn aus allen Freiheiten, Frieden und Rechten in Königs¬
bann und Wette und in den höchsten Unfrieden und Ungnade, und mache
ihn unwürdig, achtlos, rechtlos, siegellos, ehrlos, friedelos und unteilhaftig
alles Rechts, und verführe ihn und verfeme ihn und setze ihn hin nach Satzung
der heimlichen Acht, und weihe seinen Hals dem Stricke, seinen Leichnam
den Tieren und den Vögeln in der Luft, ihn zu verzehren, und befehle seine
Seele Gott im Himmel in seine Gewalt, wenn er sie zu sich nehmen will,
und setze sein Lehen und Gut ledig, sein Weib soll Witwe, seine Kinder sollen
Waisen sein. Ferner gebiete ich einem jeglichen Schöffen und ermahne sie
bei ihren Eiden, sobald sie den verfemten Mann bekommen, daß sie ihn hängen
sollen an den nächsten Baum, den sie haben mögen.
XII. Kampf Kaiser Ludwigs sv. gegen den Papst.
1. Der Kurverein zu Reuse. 1338.
Da alle Bitten und Vorstellungen, den von Frankreich abhängigen Papst zu Avignon
zur Aufhebung des Interdikts und zur Lossprechung Ludwigs IV. vom Banne zu bewegen,
erfolglos blieben, erließen die Kurfürsten am 16. Juli 1338 in Rense folgende Erklärung
(Erler a. a. O. III. Bd. S. 357ff.):
Im Namen des Herrn! Amen. Durch diese gegenwärtige Urkunde sei allen
offen kundgetan, daß im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1338 am sechs¬
zehnten Tage des Monats Juli ungefähr um die siebente Stunde selbigen Lages
tut Baumgarten, der beim Dorfe Reuse am Ufer des Rheins liegt, wo die Kur¬
fürsten des heiligen römischen Reiches zu Verhandlungen über die Wahlen und
andere Angelegenheiten selbigen Reiches häufig zusammenzukommen pflegen, die
ehrwürdigen Väter in Christo, die Herren Erzbischöfe Heinrich von Mainz,
Walram von Cöln und Balduin von Trier sowie die erlauchten Fürsten und
Herren, die Herren Rudolf, Ruprecht und Stephan, welche den Pfalzgrafen des
Reiches vertreten, da es nicht entschieden war, wer von ihnen der stimmberechtigte
Graf sein solle, sowie Rudolf, Herzog von Sachsen, und Ludwig, Markgraf
von Brandenburg, sich miteinander versammelt und persönlich eingefunden haben,
um über die Rechte und Gewohnheiten des Reiches zu verhandeln. Diese haben
auch Verhandlungen gepflogen mit den zahlreichen Getreuen des ostgenannten