Full text: Quellenbuch für den Geschichtsunterricht in Seminaren (Teil 3)

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wie SHmmachus treffend sagt, es das Kennzeichen eines blühenden Staates 
ist, daß den Lehrern der Wissenschaften reichliches Entgelt gegeben werde, so 
wollen wir zu Frankfurt a. d. Oder mit Hilfe des allmächtigen Gottes eine 
Stätte feinerer Bildung und vielfacher Kenntnisse, ein tägliches Mittel rum 
Lernen und Lehren einrichten, eine sogenannte öffentliche Universität, indem 
wir sie, die bereits durch päpstliche und kaiserliche Genehmigung bestätigt ist, 
im nächsten Jahre am Sonntage nach St. Markus, nämlich am 26. April, 
einweihen und feierlich eröffnen. Wir verheißen außerdem nach der Eröffnung 
unsrer Universität drei Jahre hindurch Unentgeltlichkeit der akademischen Be¬ 
förderungen. Wenn jemand erst nach Bekanntmachung dieses Briefes sich 
dorthin begeben wird, so soll er gleichwohl von den grammatischen und 
rhetorischen Vorlesungen sowie allen 'Ausnahmestellungen, Befreiungen, Frei¬ 
heiten und Privilegien Genuß habe«, mit denen wir unsre Hochschule nach 
dem Vorbilde andrer und noch reichlicher ausgestattet haben. 
14. Die Säkularisation des Ordenslandes Preußen. 1535. 
Nach dem um 1527 geschriebenen Bericht des Ordensritters Philipp von Creuz in 
den scriptt. rer. Pruss. V. S. 366 ff. Deutsch. 
Uud da es sich nahte dem vierten Jahre (1522), da kamen die zwei hoch- 
geborenen Fürsten und Herreu, Herr Friedrich, Herzog zu Liegnitz, und Georg, 
Markgraf zu Brandenbnrg, die handelten als Friedensunterhändler im Auf¬ 
träge des Königs von Ungarn mit der Krone Polen und machteu's unter sich 
ans und beschlossen also, daß das Preußenland der Krone Polen sollte auf¬ 
getragen werden, und die Krone Polen sollte dasselbe Land erblich wieder zu 
Lehen verleihen als ein Herzogtum an den durchlauchtigsten, hochgeborenen 
Fürsten und Herrn, Herrn Albrecht, Markgraf zu Brandenburg, der Hoch¬ 
meister war, und Markgraf Georg, Markgraf Kasimir und Markgraf Haus, 
olle seine geborenen Brüder; jedoch sollte Markgraf Albrecht, der Hochmeister 
war, regierender Herr sein, er und seine Erben, wenn er aber deren nicht 
hätte, sollte es an seinen Bruder fallen, und so die nicht Erben hätten, sollte 
es an die Krone fallen. 
Kurz nach dieser Handlung hatte Herr Georg von Polenz, Bischof von 
Samland, als Regent für den (abwesenden) Hochmeister eine allgemeine Tag- 
fahrt ausgeschrieben an alle Amtsherren und die von Landen und Städten. 
Da haben die Deutschherren nach Gewohnheit unter sich zuvor einen Rat 
gehalten, und die zwei Bischöfe und Herr Friedrich von Heideck haben in 
ihrem Rat beschlossen und uns andern mitgeteilt, daß der Hochmeister von 
den Schiedsrichtern beschickn und ein Tag zu Preßburg bestimmt sei, um da 
einen Spruch zwischen der Krone Polen und dem Deutschen Orden in Preußen 
zu erwarten. Seine fürstlichen Gnaden (der Hochmeister) begehrte von dem 
gemeinen Orden Vollmacht, auch von Land und Städten, etliche Personen 
samt den Siegeln zu schicken, die Entscheidungsbriefe damit zu versiegeln, auch 
weiter, falls es die Schiedsrichter für Zeit ansehen, und es sich zutrüge, daß die 
polnischen Räte gütlich handeln würden. Macht haben sollten, das Siegel zu 
gebrauchen. Ehe sie aus dem Rat voneinander gingen, haben die Deutsch¬ 
herren die erkoren, die Vollmacht haben sollten, hinaus zu dem Hochmeister 
und mit ihm weiter gen Preßburg zu ziehen und ihm raten helfen und an¬ 
hören sollten des Ordens Handel. Sie haben gekoren Herzog Erich von Braun-
	        
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