Anhang.
I. Das Wichtigste aus der Sürgerkunde.
Einleitung.
§ 1. Allgemeines über Entstehung und Einrichtung des Staates.
Der Trieb zur Geselligkeit ist dem Menschen angeboren. Die älteste, natürlichste j~
Vereinigung der Menschen ist die Familie, deren Haupt und ursprünglich unum¬
schränkter Gebieter der Hausvater. Aus der Vergrößerung und der Spaltung der —
Familie erwuchs dip tfi I e rh t. das sich meistens unter die Leitung
eines Patriarchen, Ältesten oder Häuptlings stellte. Um sich besser schützen oder ihre
Nahrung leichter erwerben zu können, vereinigten sich die Geschlechter oft zu Stämmen /// j
oder .fSordm.
Die älteste Beschäftigung der Menschen beschränkte sich auf die Beschaffung
der Nahrung, Kleidung und Wohnung; sie waren ^äaer. bischer und Hirten
ohne feste Niederlassungen ; erst der Ackerbau machte sie seßhaft. Es ent¬
standen Dörfer und Städte, aus der Horde wurde ein Volk, das von einem Ober¬
haupte nach bestimmten, für alle gültigen, anfänglich ungeschriebenen Gesetzen geleitet
wurde: es bildete sich der Staat. Das Sondereigentum bestand ursprünglich nur
in beweglichen Gütern (Kleidung, Geräten, Vieh), Grund und Boden war noch ge¬
meinsamer Besitz, dessen Benutzung wechselte; erst später entwickelte sich auch das
Sondereigentum an unbeweglichem Gut. Aus dem Zusammenleben in größeren
Gemeinschaften (Städten) erwuchs das Gewerbe: der einzelne stellte sich die Kleidungs¬
stücke, Geräte usw. nicht alle selber her, sondern beschränkte sich auf einige (Arbeits¬
teilung). Es entstanden Produzenten, die für andere — ihre Abnehmer oder
Konsumenten, d. i. Verbraucher — Waren herstellten. Der Konsument gab als
Entschädigung ursprünglich eine andere, gleichwertige Ware: es entwickelte sich der
Tauschverkehr. Das bequemste Tausckmittel sind di» rehpsrnp^rsp die anfänglich
dargewogen, später zu Münzen von bestimmtem Werte ausgeprägt wurden: es
entwickelte sich der Handel, an die Stelle der Naturalwirtschaft trat in Deutsch¬
land seit dem 13. Jahrhundert die Gerwirtschaft: zu dieser kam im 18. Jahr¬
hundert die KreditwirtschaLt. Nach dem Umfange des Tausch- oder Handels¬
verkehrs unterscheidet man: Hauswirtschaft (das Haus, Kloster, der Hof erzeugt
alle Mittel zur Befriedigung der Lebensbedürfnisse selber). Stadt-, Staats- und
Weltwirtschaft.
Die älteste Staatsform ist die aus dem Familienleben erwachsene Monarchie,
d. i. Einherrschaft: an der Spitze des Staates steht dauernd ein Herrscher. Man
unterscheidet ^ahlmonarchien (das alte Deutsche Reich) und sfr-fimntim-tfrien (Preußen),
beschränkte und unbeschränkte. In der beschränkten Monarchie hat das Volk durch
gewählte oder berechtigte Vertreter oder durch berechtigte Stände (Adel, Geistliche,
Bürger) Anteil an der Landesverwaltung; in der unbeschränkten (absoluten) Monarchie
(Rußland) ist dies nicht der Fall. Sind die Untertanen dem Herrscher gegenüber
sogar rechtlos, so nennt man die Staatsform Despotie, den Herrscher Despot.
Staaten, in denen dem gesamten Volke die Regierungsgewalt zusteht und einem