II. Die Zeit der athenischen Großmacht (479 — 431).
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Um dieses Ziel zu erreichen, wollte Perikles nicht nur die
politische Machtstellung seiner Vaterstadt stärken, was die Voll¬
endung der Demokratie zur Voraussetzung hatte (§ 37 c), sondern
sie auch zur wirtschaftlichen und geistigen Hauptstadt der
Hellenenwelt machen.
a) Die politischen Verhältnisse. §
Da die Bundesgenossen gezwungen waren vor athenischen^
Gerichtshöfen ihre Prozesse zu führen (§ 37b) und diese (ähn¬
lich wie unsere Schwurgerichte) aus Bürgern bestanden, nur daß
in Athen ein Gerichtshof mehrere Hundert Geschworene zählte,
war ein großer Teil der Bürgerschaft fast fortwährend in Gerichts¬
sitzungen beschäftigt. Dafür erhielten sie vom Staate eine Ent¬
schädigung oder Besoldung. Später wurden auch für andere
"staatliche Verrichtungen Entschädigungen gezahlt, ja sogar für den
Besuch des Theaters und die Teilnahme an Festlichkeiten.
Das System der Besoldungen, durch welches fast die ge¬
samte Bürgerschaft für staatliche Leistungen einen Entgelt erhielt,
wirkte später sehr nachteilig: politisch, indem es die Bundes¬
genossen erbitterte; finanziell, indem es den größten Teil der
Staatseinkünfte verschlang; sozial, indem es zu einer starken
Belastung der Besitzenden führte, als die Beiträge der Bundes¬
genossen aufhörten, und so den Klassengegensatz verschärfte;
moralisch, indem es die Vorstellung nährte, der Staat habe die
Nichtbesitzenden zu unterhalten.
Darin besteht die Größe der athenischen Demokratie, daß
sie den Gedanken der Selbstregierung der Bürgerschaft durch das
von dieser Bürgerschaft festgestellte Gesetz und der politischen
Rechtsgleichheit der Bürger mit Ernst verwirklicht und den Ein¬
zelnen befähigt hat innerhalb dieses Gesetzes seine Kräfte frei zu
entwickeln und also eine unvergleichliche Kultur zu schaffen.
Darin aber, daß der ideellen Rechtsgleichheit der Bürger die tat¬
sächliche Verschiedenheit der sozialen Klassen gegenüberstand, daß
ferner die souveräne Volksversammlung nur leistungsfähig war, wenn
sie von einer bedeutenden Persönlichkeit, dem Manne ihres vollen
Vertrauens, beherrscht wurde, lagen die Gefahren der Demokratie.
Übrigens ist die antike Demokratie nach modernen Begriffen
immer eine aristokratische Verfassung: denn statt des modernen