Full text: Der Lehrstoff der zweiten Klasse (Teil 2: Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in Seminaren, Abt. 2)

10 Überblick über die Brandenburgisch-preußische Geschichte bis zum Jahre 1640. § 114. 
Ottos I. Sohn, Albrecht II., 1205—1220, stand während des 
Streites um die Kaiserkrone zuerst auf der Seite Philipps von Schwaben. 
Später unterstützte er Otto IV.. und als dessen Macht gebrochen war, 
erkannte er Friedrich II. an, von dem er n 
^-hOtto III., 1220—1267, war mit Beatrix, einer Tochter des Kaisers 
Wenzel, vermählt und erhielt als Heiratsgut 1255 die Oberlausitz. 
2. Kämpfe. Unruhige Nachbarn ließen die tüchtigen Markgrafen 
selten zur Ruhe kommen. Die Könige von Dänemark machten wieder- 
bolt Anariffe auf Pommern, das schon Kaiser Friedrich Rotbart der 
Schutzherrschaft der brandenburgischen Markgrafen anvertraut hatte. 
Die schlimmsten Gegner der Mark aber waren die Erzbisckiöse von 
Magdeburg, die keine Gelegenheit vorübergehen ließen, sich in die 
Angelegenheiten der Markgrasen einzumischen. Fast hundert Jahre^ 
1184—1284, dauerten die beiderseitigen Fehden, und oft waren die 
Erzbischöfe im Vorteil. Im Jahre 1196 erhielten sie sogar die Ober- 
lehnshoheit über die anhaltinischen Erbgüter in der Altmark und alle 
Neuerwerbungen aus dem rechten Elbuser. Bei Thronstreitigkeiten und 
vormundschaftlichen Regierungen mußte ihre Einwilligung mit großen 
Geldsummen erkauft werden. Besonders heftig wurde der Kampf unter 
Dtto IV.1) (1267—1309), der das Domkapitel bestimmen wollte, seinen 
jüngern Bruder Erich zum Erzbischose zu wählen. 1278 wurde Otto 
sogar von den Magdeburgern gesangen genommen und erst gegen ein 
Stammtafel der Anhaltiner. 
Otto der Reiche, 
Gemahlin: Eilika von Sachsen. 
Albrecht der Bär 
1134—1168. -f-1170. 
Otto il 1168—1184. 
Otto II. Albrecht II. 
1184—1205. 1205-1220. 
erhielt. 
Johann I. 
1220—1266. 
Otto III. 
1220—1267. 
Johann II. Otto IV. Erich, Konrad 
1267—1281. 1267-1309. Erzbischof v. 
Magdeburg. 
Heinrich I. 
v. Landsberg. 
Waldemar Heinrich II. 
1309—1319. v. Landsberg. 
t 1320. 
i) Quellenbuch S. 97.
	        
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