Bekämpfung der Sonderbestrebungen und Begründung der Einheit usw. 71
äußeren Feinde zusammenzufassen, hatte ein Erstarken der
noch keineswegs erstorbenen Sondertümelei zur Folge. Die
Stämme, die früher ein selbständiges Ganzes ausgemacht hatten,
schlossen sich, da das Reichsoberhaupt sich wenig oder gar
nicht mehr um ihr Wohl und Wehe kümmerte, in sich fester
zusammen und suchten aus eigener Kraft der normännischen
und ungarischen Bedränger Herr zu werden. Dabei stellte
sich das Volk unter die Führung irgend eines einheimischen
Großen oder auch eines hohen königlichen Beamten, z. B. des
Markgrafen1), und wenn er sich bewährte, so hielt man sich
beim Tode des Yaters gern an seinen ältesten Sohn, so daß
sich eine Art Erblichkeit herausbildete. So entstanden in der
zweiten Hälfte des neunten und im Anfang des zehnten Jahr¬
hunderts die deutschen Stammesherzogtümer.
A. Am frühesten erscheinen Stammesherzöge bei den
Sachsen2). Inhaber der herzoglichen Gewalt war das durch
reichen Grundbesitz ausgezeichnete einheimische Geschlecht der
Liudolfinger, so benannt nach Liudolf, der bald nach dem
Jahr 850 als Herzog genannt wird und seine Würde nach¬
einander auf seine beiden Söhne vererbte.
B. In Franken3) erlangte Graf Konrad4) nach dem Unter¬
gang Adalberts von Babenberg herzogliche Gewalt, die sich
jedoch noch nicht über das ganze Franken erstreckte.
C. In Baiern5) führte zum erstenmal wieder Arnulf, dessen
Vater unter Ludwig dem Kind an der Spitze seines Stammes im
Kampf gegen die Ungarn gefallen war, den herzoglichen Titel.
D. In Lothringen6) legte sich gegen Ende der Regierung
Ludwigs des Kindes Graf Reginar, ein ehemaliger Königs¬
bote, den herzoglichen Namen bei.
E. Am spätesten wußte die herzogliche Gewalt in Ale-
mannien7) aufzukommen. Erst gegen das Ende von Konrads I.
*) So hieß der Graf, der in einem G-renzbezirk, einer Mark, den
militärischen Oberbefehl führte.
2) Der Umfang des Herzogtums Seite 53.
3) Südlich bis zur Murg, östlich bis zur Rednitz, nördlich bis zur
Mündung der Fulda und Werra, westlich bis zum Hunsrück.
4) Sohn des Seite 69 erwähnten Konrad.
5) Im Süden bis zur obern Etsch, im Osten bis zum Böhmerwald
und dem Gebiete der Ungarn, im Norden bis zum Fichtelgebirge, im
Westen bis zum Lech.
6) Südwestlich von Sachsen, westlich von Franken und Alemannien.
1) Umfaßt Elsaß, Ostschweiz, das Allgäu und das Gebiet südlich
von Murg und Altmühl und westlich vom Lech.