308 3. Periode: Zeitalter der Revolution.
Stelle der Nationalversammlung trat nun der Konvent, der in den
Tuilerien tagte; er schaffte gleich in seiner zweiten Sitzung auf An-
trag von Collot d'Herbois das Königtum ab und erklärte Frankreich
für eine unteilbare Republik.
3) Die Zeit der französischen Republik.
(1792 — 1804.)
Weiterer Gang der Revolution; der National-Konvent (1792— 95).
Prozeß und Hinrichtung des Königs.
§ 120. Von der 3. Nationalversammlung, dem Konvent, waren
die Feuillants ausgeschlossen, die Girondisten, durch die September-
morde ernüchtert, bildeten jetzt die Rechte, die Bergmänner, die
blutroten Jakobiner, die Linke, verstärkt durch lauterSchreckens-
Männer, den scheußlichen Marat, den verdorbenen Komödianten
Collot d' Herbois, den wilden Kapuziner Chabot, den grausamen Billaud-
Varennes u. a., die alle mit Danton, Robespierre, Philipp von Orleans,
der sich jetzt Bürger Egalite nannte, Paris in den Konvent schickte.
„Den honetten Leuten, den wohlredenden Advokaten, die in der Gironde
nur den republikanischen Geist, wie sie ihn in Büchern gefunden, atme-
ten, frei von den Schlacken der gemeinen Wirklichkeit, traten rohe
Schreier aus den niedern Klaffen und verdorbene Subjekte gegenüber,
und wie in der ersten Nationalversammlung die Royalisten, Aristo-
kraten und Priester durch die Konstitutionellen und in der zweiten ge-
setzgebenden Versammlung diese Konstitutionellen durch die republikanische
Gironde verdrängt worden, so wurde es im Konvente die Gironde selbst
wieder durch den Berg." (W. Menzel). Die tolle Bewegung
stürzte alle an Rang und Bildung höher Stehenden
zum Vorteil der Niederen, die nun eine Zeit lang eine
furchtbare Schreckensregierung (Terrorismus) übten,
bis die Schreckensmänner des Berges sich untereinander selbst zerfleisch-
ten, der revolutionäre Paroxismns sich erschöpfte und in Ermattung
umfchlug. •1
Pariser Deputationen und künstlich durch die Klubs vorbereitete
Adressen der Departements bestürmten den Konvent, den König zu
richten; Robespierre erklärte, „Ludwig muß sterben,
damit die Republik lebe," und die Mehrheit des Konvents
entschied gegen die Verteidiger der verfassungsmäßigen Unverletzlichkeit
des Königs, daß Ludwig von dem Konvent gerichtet werden könne und
solle. Ohne daß dem König schändlicher Weise vorher irgend eine
Mitteilung zugegangen war, wurde derselbe aus seinem engen, düstern
und mit Eisengittern versehenen Gefängnisse geholt und vor die
Schranken des Konvents gestellt. „Der struppige Bart, die
bleichen, eingesunkenen Wangen, die nachlässige Kleidung zeigten, daß
man einen Gefangenen vor sich habe, dem es im Tempel schlecht genug
ergangen war." Der Präsident redete ihn an: „Ludwig Capet, die
französische Nation klagt Sie an; der Konvent hat befohlen, daß Sie