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Dritte Periode. Von 1056 — 1273.
stitutio Monarchiae Siculae beruhte auf dem Grundsatz der
Gleichheit aller vor dem Gesetz, begründete ein starkes König¬
tum, einen aufgeklärten Absolutismus, und stellte Friedrich die
reichen Finanzen des Landes zur Verfügung.
70. b) Deutschland bis 1236. Seit 1220 war Deutschland, wo des
Kaisers junger Sohn Heinrich des Vaters Stellvertreter war, sich
selber überlassen. Früher (1214) hatte Friedrich die überelbi-
schen Lande an Waldemar H. von Dänemark abtreten müssen;
diese wurden 1227 durch die Schlacht bei Bornhöved im östl.
Holstein, wo der Freiheitsgeist der norddeutschen Fürsten, Städter
und Bauern den Sieg davontrug, zurückgewonnen. Seit 1230
wurde das Reich von Fehden und Wirren heimgesucht; Ketzer¬
verfolgungen fanden statt, der Ketzerrichter Konrad von Marburg
ward erschlagen; die Selbständigkeit der Stedinger Bauern (an
der unteren Hunte) wurde von ihren fürstlichen Nachbarn ver¬
nichtet. Alsdann empörte sich der junge König Heinrich. Da
. aber der Kaiser die Macht der Fürsten in ihren Gebieten (Terri¬
torien) außerordentlich gesteigert hatte, so fand er wenig An¬
hang und wurde, als Friedrich 1235 in Deutschland erschien,
gefangen nach Italien geführt, wo er gestorben ist. Auf dem
Reichstage zu Mainz verkündete der Kaiser einen Land¬
frieden , zum ersten Male auch in deutscher Sprache, erhob
Braunschweig-Lüneburg zum Herzogtum unter Heinrichs des
Löwen Enkel Otto und ging, nachdem sein Sohn Konrad zum
König gewählt war, nach Italien zurück.
71. c) Friedrichs Kampf mit den Lombarden und Gregor IX.
Hier hatten schon früher Konflikte mit den Lombarden, die nach
völliger Selbständigkeit strebten und den lombardischen Städte -
bund erneuert hatten, stattgefunden. Dazu herrschten in Ober¬
italien Streitigkeiten unter den Städten selber. In dem nun
beginnenden Kampfe begegnen wieder die Parteinamen Guelfen
und Ghibellinen. Ursprünglich den dynastischen Gegensatz der
beiden Fürstenhäuser der Welfen und Staufer bezeichnend, er¬
hielten diese Namen, als der Kampf des staufischen Kaisertums
mit der Kirche begann, die Bedeutung von päpstlich und
kaiserlich gesinnt, und da in diesem Kampfe das Papsttum mit
den lombardischen Städten verbunden auftrat, bedeutete zu-