Full text: Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden (Teil 2)

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Dritte Periode. Von 1056 — 1273. 
zu schaffen. Nachdem einmal das Amt ein Lehen geworden 
war, wurde naturgemäß aus dem Amtsbezirk das Territorium- 
dessen Inhaber strebten nach Erblichkeit, die sie dem Königtum 
bestritten, und suchten in ihrem Gebiet ihre Landeshoheit 
auszubilden. So löste sich nicht nur die Zentralgewalt, sondern 
auch das Herzogtum in eine große Anzahl von Lehnsgebieten 
auf; und es bildete sich ein nicht rechtlich, aber tatsächlich ge¬ 
schlossener Stand der Fürsten, der sich als hoher Adel über 
den niederen emporhob und die Erzbischöfe, Bischöfe, wenige 
Äbte, die Herzöge, Pfalzgrafen, Landgrafen und gewisse Grafen 
umfaßte. Die deutsche Verfassung nach dem Interregnum ist 
nahezu eine Oligarchie der Fürsten. 
Vom alten Stammesherzogtum Bayern (§ 35) hatten sich die 
Herzogtümer Kärnten (§ 40), Österreich unter den Babenbergern 
(§ 63) und Steiermark (§66) losgelöst. Auch die Grafschaft 
Tirol und das Erzbistum Salzburg waren unabhängig geworden. 
Viel größer wurde die Zersplitterung Schwabens. Unter 
den Fürstenhäusern, die hier selbständig wurden, sind besonders 
zu nennen die Zähringer in Baden, die Habsburger, die im 
Aargau und am Vierwaldstättersee große Güter besaßen und die 
Landgrafenwürde im Elsaß erwarben, und die Grafen von 
Württemberg. Auch ein großer Teil der schwäbischen Ritter¬ 
schaft und zahlreiche Städte (§ 75b) — solche auch in Bayern, 
Franken und Lothringen — wurden ganz unabhängig. 
Ein Herzogtum Lothringen hat bis ins 18. Jh. bestanden. 
Ganz davon, losgelöst aber wurden u. a. die Herzogtümer und 
Grafschaften Brabant, Flandern, Holland, Seeland, Fries¬ 
land, Geldern, Kleve, Jülich, Luxemburg, die Erzbistümer 
Köln und Trier. 
Von den Territorien, in die sich das Herzogtum Franken 
auflöste, seien genannt die Rheinpfalz, die Grafschaft Nassau, 
die Burggrafschaft Nürnberg, in deren Besitz die Hohenzollern 
kamen, die auch die Fürstentümer Ansbach und Bayreuth er¬ 
warben; ferner das Erzbistum Mainz und die Bistümer Worms, 
Speier, Würzburg und Bamberg. 
Der Name Herzogtum Sachsen blieb dem Lande um Witten¬ 
berg, das der Anhaltiner (Askanier) Bernhard 1180 erhielt
	        
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