Full text: Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden (Teil 2)

128 Fünfte Periode von 1517 —1648. — Erster Abschnitt. Von 1517 —1555. 
gab sich zufrieden mit dem Yerbot an beide Parteien die Sache 
weiter zu behandeln und mit dem Abkommen, ein gelehrter Bischof 
solle den Fall weiter untersuchen, bestand aber darauf nur dann 
widerrufen zu wollen, wenn man ihn des Irrtums überführe. 
Jedoch die Herausforderung Ecks in seinem Streit mit dem 
Wittenberger Professor (Andreas Bodenstein aus) Karlstadt (in 
Franken) veranlaßte Luther wieder hervorzutreten. Auf der Dis¬ 
putation zu Leipzig, die unter dem Vorsitz des Herzogs Georg 
von Sachsen stattfand, gelang es im Juli 1519 der geschickten 
Disputierkunst Ecks, Luther in der Frage über den päpstlichen 
Primat und die Autorität der Konzilien zu einer verneinenden 
Erklärung zu drängen. Das war der Bruch mit Rom. Das ist 
der eigentliche Geburtstag der Reformation. 
103. c) Luther in Verbindung mit den nationalen Bestrebungen des 
deutschen Humanismus. Daß die Humanisten Luthers Auftreten 
zunächst freudig begrüßten, war natürlich. Nicht bloß in Nürn¬ 
berg, Augsburg (Ökolampadius), Erfurt (Justus Jonas), auch in 
der Schweiz, in Frankreich und in den Niederlanden fand er 
lebhafte Sympathien; sogar Erasmus äußerte sich vorsichtig zu¬ 
stimmend, wenngleich er schon den „Tumult“ witterte. Die gro߬ 
artigste Verbindung von humanistischer Gelehrsamkeit und Theo¬ 
logie erschien in Melanchthon (Philipp Schwarzerd), der, 1497 zu 
Bretten bei Bruchsal in Baden geboren, Reuchlins Großneffe, 
(1518) als Lehrer des Griechischen nach Wittenberg kam und, 
wissenschaftlich Luther überlegen, sein bedeutendster Mitarbeiter 
wurde: seine „Loci communes rerum theologicarum“ (1521) 
waren die erste Dogmatik der evangelischen Theologie. 
Ein neuer Abschnitt in Luthers Entwickelung begann, als er 
mit Hutten in Yerbindung trat und also in den Feinden Gottes 
auch die Feinde Deutschlands zu hassen anfing. Beide Männer 
haben sich aufs stärkste beeinflußt. Hutten schrieb 1520 den 
„Vadiscus sive Trias Romana“, Luther „An den christlichen 
Adel (d. h. die Fürsten) deutscher Nation von des christlichen 
Standes Besserung“, „De captivitate babylonica (Ecclesiae) prae- 
ludium“ und „De libertate christiana“ („Von der Freiheit eines- 
Christenmenschen“). In der ersten Schrift entwirft er, ausgehend 
"von dem Grundsatz des allgemeinen Priestertums, ein Reforma- 
if tvJfw*.
	        
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