Die Begründung der preußischen Großmacht durch Friedrich IL 131
2. Die Mmnzwirtschast.
Den außerordentlichen Aufwänden des Königs für sein Heer mußten
sehr ertragfähige Finanzen entsprechen. Friedrich behielt anfangs die
Steuerordnung seines Vaters bei, und wenn auch die Höhe der unmittelbaren
Steuer feststand, so ergaben doch bei dem steigenden Volkswohlstande die
mittelbaren Steuern reichere Ergebnisse. Wichtig ist die Gründung einer
königlichen Dispositionskasse, die zur Befriedigung außerordentlicher Staats-
bedürfnisse dienen sollte (jährlich 800 000 Taler), weil aus ihr der Staats-
schätz aufgesammelt wurde, und durch ihre, der Generalrechenkammer ent-
zogene Verwaltung zum erstenmal die Einheitlichkeit und Übersicht der
Finanzverwaltung beeinträchtigt wurde. Die größte Sparsamkeit machte
der König seinen Beamten zur Pflicht; schärfer vielleicht noch als der ge-
strenge Vater überwachte er sie. Nur so war es ihm möglich, 11 Kriegs-
jähre zu überstehen und doch noch einen gefüllten Staatsschatz zu besitzen.
Um den sich mehrenden Ausgaben in den letzten Jahren seiner Regierung
die entsprechenden Einnahmen gegenüberstellen zu können, griff Friedrich
zu jenem vielgescholtenen Mittel der Regie. Diese zur Hebung der
Einnahmen unumgängliche Reform der mittelbaren Steuern sollte zugleich
eine Entlastung der wirtschaftlich Schwachen bewirken. Es wurde unter
der Leitung des Franzosen Lauuay alles, was zum Überfluß gehörte, schärfer
besteuert (so Wein, Branntwein, mäßiger Bier und Fleisch); was zu den
Lebensbedürfnissen des gemeinen Mannes gehörte, wie Schweinefleisch,
Mehl, blieb frei. Leider schlug diese so segensreich gedachte Maßregel
nicht zum Guten aus. Schon daß Friedrich die in allen Künsten und
Kniffen des Steuerwesens bewanderten, aber doch recht unehrlichen Fran-
zosen in großem Maßstabe zu der Beaufsichtigung der Grenzen und Er-
Hebung der Steuern unter Vernachlässigung seiner preußischen Beamten
heranzog, machte die ganze Einrichtung verhaßt. Dadurch aber, daß er
unter Einfluß jener Franzosen für die fremden Waren die bisherigen
Steuersätze beibehielt, also nur den inländischen Verkehr schärfer heranzog,
wurden gerade die niederen Schichten der Bevölkerung, die für das Quart
Bier, für das Pfund Fleisch je einen Pfennig Zuschlag mehr entrichten
mußten, entgegen dem Willen des Königs belastet; nur die Erhöhung der
Sätze für die vom Ausland eingeführten Waren hätte die Wohlhabenden
mehr in Anspruch genommen. So ward im Volke die „französische
Regie" mit großer Erbitterung aufgenommen. Wohl wurde durch die
scharfe Grenzaufsicht der Schmuggel vermindert; wohl durch Einsetzung
von Provinzialsteuerdirektoren, die unmittelbar unter dem „Steuerregisseur"
standen, eine einheitliche Verwaltung der mittelbaren Steuern geschaffen.
Doch wurden die Überschüsse der Regie sofort an den Dispositionsfonds
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