fullscreen: Oder: das historische Materiale universal-historisch, als erster Cursus der Geschichte (Cursus 1)

Zwölfte Periode: — Braunschweig. §. i4r. 4rg 
nemlich: Georg Wilhelm/ welcher (von A°. 1648, da sein 
Oheim Friederich starb zu Kalenberg 17 Jahre, (wäh¬ 
rend der ältere Bruder Christian Ludwig das Cellische be¬ 
sessen) und dann 4o Jahre zu Celle eine thatenreiche Re- 
girung geführt, und das Herzogthum Lauenburg (1689) 
erworben hat. — Ernst August bekam A°. 1679, nach des 
Bruders Johann Friederichs Tode, das Kalenbergische, 
residirte zu Hannover, und erhielt für seine, dem Kaiser 
und Reiche geleisteten Dienste (A°. 1692) die Kursürsten- 
Würde; starb 1698. 
9. Sein ältester Sohn Georg (I) Ludwig folgt, 
und erbt A°. 1705 das Cellische Fürstenthum; bekam we, 
gen seiner Mutter, Sophie, einer Tochter Kurfürst Frie¬ 
derichs V von der Pfalz, dessen Gemahlin, Elisabeth, eine 
Tochter Königs Jacobs I von England war, Anwartschaft 
auf den Brittischen Thron, den er auch nach dem Tode 
der Königin Anna (1714) wirklich bestieg. Er brachte mit 
7 Tonnen Goldes Bremen und Verden an sein HauS. — 
Ihm folgte, sowohl in den Kurlanden als auf dem Brit¬ 
tischen Throne, sein Sohn Georg (II) August (von ,727 
— 1760), welcher (A°. 1734) die berühmte Universität 
Göttingen stiftete, und seinen Deutschen Erblanden im 
Oestreichischen Erbfolge-Krieg (von 174» — »748) die Neu¬ 
tralität erhält, welches aber im 7jährigen Kriege gegen 
Frankreich nicht bewirkt werden konnte. 
10. Des leztern Enkel, Georg (III) Wilhelm Frie¬ 
derich/ ist bemüht (seit 1760) den Völkern Frieden zu ge¬ 
ben und zu gewähren. Als aber der französische Revolu¬ 
tionskrieg den Frieden in ganz Europa zu untergraben 
trachtete, so war eS vorzüglich England, welches sich je¬ 
nem Unwesen mit Macht entgegen stämmte. Dafür wur¬ 
den die Braunschweig-Lüneburgischen Lande von den Fran¬ 
zosen A°. 1803) erobert und biS zu dem grosen Umschlag 
der Dinge behalten. Nachdem sie nun ihrem rechtmästgen 
Herrn wieder zu Theil geworden, so hat der Prinz Re¬ 
gent, Georg (IV) Friederich August/ mit Genehmigung 
des Wiener Congresses, seine Deutschen Kurfürstlichen 
Erblande (A°, 1814) als neues Rönigreich Hannover erklärt. 
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