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Kriegsspiel (Turnier), im Bestehen von Abenteuern beweisen. Ein ganzes
Gefüge von Regeln, die vor allem aus Frankreich stammten, mußte bei
der ritterlichen Erziehung eingeprägt werden.
Wohnung. § 57. Ritterliches Leben. Die Ritter lebten mit ihrer Familie
und ihrem Ingesinde in den Ritterburgen (Wasser- und Höhenburgen),
deren Namen sie trugen. Die Burgen zeigen alle dieselben Bestandteile:
Die Zugbrücke führt in den Zwinger und weiter in den eigentlichen
Burghof. Dieser wird eingerahmt von dem Palas, der die Kapelle, den
Festsaal und die Wohnräume (für die Frauen „Kemenaten" von
Kamin) enthält, von den Wirtschaftsgebäuden und dem Burgturm (Berch-
frit), der weit in die Lande hinausgrüßt.
Erziehung. Hier erhält der Edelknabe die ritterliche Erziehung. Er lernt
die Regeln des ritterlichen Anstandes und übt sich im Gebrauch der
Waffen. Als Edelknabe begleitet er später seinen Herrn und steht ihm
in allen Nöten treulich bei. Mit 21 Jahren wird er großjährig, erhält
den Ritterschlag (Schwertleite) und gelobt feierlich das Halten der
ritterlichen Pflichten.
«-tstige? Leben. Lesen und Schreiben kann der Ritter meist nicht. Er findet
Genüge an Krieg und Fehde, an Jagd (Reiherbeize) und Turnier. Doch
pflegt er auch die Kunst, nicht bloß die bildende beim Bau und der Aus-
Dichtkunst, schmückung der Burgen, sondern auch die Dichtkunst. Fahrende Sänger
ziehen von Burg zu Burg, erzählen von den neuesten Ereignissen und
tragen aus den alten herrlichen Volksepen, z. B. aus Nibelungen-
und Gudrunlied vor. Oder die Ritter sind selbst Dichter. Sie ver-
fassen nach französischem Vorbild die abenteuerreichen Kunstepen und
lyrische Gedichte. So dichtet der Schwabe Hartmann von Aue seinen
Erek und Jwein, der unübertreffliche Wolfram von Eschenbach seinen
Parzival. Walther von der Vogelweide, der bedeutendste der Minne-
sänger, singt von Natur und Liebe, schickt seine markigen „Sprüche"
in die Welt, in denen er Deutschland zur Einigkeit mahnt und sich gegen
die päpstlichen Übergriffe wendet.
§ 58. Verfall des Rittertums. Nach kurzer Blüte verfiel das
Rittertum, um dann völlig zu verschwinden. Es paßte nicht mehr in
>es«Älls. die neue Zeit, die andre Ideale hatte. Die Landfriedensgesetze
brachten die erwerbenden Stände empor, nahmen dagegen dem Ritter-
stände seine besten Einnahmen und verdammten ihn zu Müßiggang. An
die Stelle der alten sittlichen Ideale trat das Laster: Trunksucht, Völlerei.
Um sich zu bereichern, griffen die Ritter zu dem Mittel des gemeinen Straßen-
raubes (Raubrittertum). Bürger und Bauern griffen zur Selbsthilfe,
Kaiser und Fürsten warben Söldner gegen sie. Die schwere Rüstung
war wohl für das Turnier geeignet, nicht aber für die offene Feld-
fchlacht und den Massenkampf, bei dem es auf Gewandtheit und Schnellig-
keit ankam. Die auskommenden Feuerwaffen durchbohrten die Panzer