274 83. Aus der EntWickelung des Kurfürstentums Hannover.
Strömen eine Deichordnung und für die Städte eine Feuer-
Ordnung erlassen, um die Einwohner vor Wassers- und Feuersgefahr
zu schützen. Andere Vorschriften nahmen sich der gefährdeten Gesund-
heit des Volkes an. Die Häuser und Straßen in den Städten
sollten so angelegt werden, daß verheerende Seuchen sich nicht so schnell
verbreiteten. Man sorgte für Reinlichkeit in den Städten, schleifte die
unnötigen Festungswerke, trocknete die Festungsgräben aus und schaffte
für Licht und Lust freien Zutritt. Statt der Schäfer und Hirten, die
in Stadt und Land quacksalberten, übernahmen immer mehr die Aerzte
die Sorge für die Gesundheit des Einzelnen, wie der Gesamtheit.
Apotheken wurden eingerichtet; Stadt und Landphysikate dienten
zur Überwachung der gesundheitlichen Einrichtungen. Die öffentliche
Sicherheit auf Wegen und Stegen wurde gleichfalls ein Gegenstand
der Fürsorge der Landesverwaltung. Alle dazu nötigen Vorschriften
wurden durch besondere Polizeigesetze gegeben. Polizeibeamte achteten
aus deren Befolgung und zogen den Uebertreter zur Strafe. So
sorgte die kurfürstliche Regierung immer mehr dafür, daß die Unter-
tauen unter ihrem Schutze ein sicheres und ruhiges Leben führen
konnten.
4. Das Postwesen, a. Der Anfang des Po st Wesens in
unserem Lande. 1640. Kaufmannsboten durchzogen schon zur
Zeit der Hansa unser Land; die Fürsten hielten sich reitende Boten.
Die Kaufleute von Hannover ahmten dies Beispiel nach, indem sie
einen fahrenden Boten bis Hamburg unterhielten. Die braunschweigisch-
lüneburgischen Herzöge wollten aber eine eigene Landespost haben.
Im Jahre 1640 richtete daher der Hildesheimer Frachtsuhrherr
Röttger Hinüber mit Genehmigung der Fürsten und auf eigene
Kosten eine reitende Post zwischen Kassel und Bremen-Hamburg ein,
die ihren Weg über Göttingen, Einbeck, Hildesheim, Hannover, Celle
usw. nahm. Die neue Landespost brauchte keine Abgaben zu bezahlen
und durfte an geeigneten Stellen vor den Städten eigene Po st Häuser
erbauen, die als Zeichen das „weiße Roß" führten. Hinüber wurde
herzoglicher Postmeister. Zu größerer Vollkommenheit gelangte das
Postwesen aber erst, als 1678 ein General-Erb - Postmeister für das
ganze Gebiet der brannfchweigisch-lüneburgischen Länder eingesetzt wurde.
Dieses „Postlehen" erhielt der Graf von Platen-Hallermund.
b. Verbesserungen im kurfürstlichen PostWesen. Im
Jahre 1735 kaufte Georg II. die Landespost für 450000 Taler von
der Familie des General-Erb-Postmeisters von Platen zurück und gab
ihre Verwaltung an das Geheime Ratskollegium zu Hannover. Neben
den reitenden wurden nun trotz der schlechten Wege auch fahrende
Posten eingerichtet, die zweimal wöchentlich nicht nur Briefe, sondern
auch Personen beförderten. Ein Brief von Hannover nach Celle
kostete 8 Pfennig, nach Göttingen 1, nach Kassel 2, nach Frankfurt 3,
nach Amsterdam 5 Gutegroschen. Neue Posthöfe wurden erbaut.
Dort wechselte der Postillon die Pferde, lieferte die Postsachen an den
Pofthalter ab, und ein Bote trug sie in die nahe Stadt. Das geschah
wöchentlich zweimal, später täglich einmal. Briefe für die Dorfbewohner