Full text: Vertiefende Wiederholung der Geschichte Deutschlands und Brandenburg-Preußens, Bürgerkunde (Erg.-H)

52 Brandenburgisch-Preußische Geschichte. 
Fleiß, Pflichttreue und Freudigkeit. Friedrich Wilhelm berief 1804 Thaer 
nach Brandenburg, wo dieser auf dem Gute Möglin eine Musteranstalt ins 
Leben rief und eine landwirtschaftliche Lehranstalt gründete. Von jetzt ab 
ging ein Zug der Selbständigkeit durch die Bauernwirtschaft, die Bauern er- 
stärkten wirtschaftlich, sie zeigten eine zunehmende Gesundung. 
Die Ganz anders war die Wirkung bei den nicht regulierten Bauern. Bis 
Insten, -^g toaren 45 ooo Bauern reguliert worden, nach 1848 auffälligerweise trotz 
der wohltätigen Gesetze Friedrich Wilhelms IV. bloß 15 000. Vielen, die 
reguliert worden waren, war die Befreiung nicht bekommen. Ihre Wirtschaft- 
liche Lage wurde schlimmer, als sie es früher gewesen war. Sie traten als 
Tagelöhner und Landarbeiter (Insten) bei den freien Bauern und Grund- 
Herren in Arbeit. Diese waren durch die Aufhebung der Untertänigkeit in 
große Not geraten. Es fehlte ihnen sowohl an Arbeitern, wie an Vieh und 
Gerätschaften, an Arbeiterwohnungen, Ställen usw. Sie waren eigentlich 
von den Reformern ganz vergessen worden, mußten sich selbst helfen und 
schufen so die Einrichtung der heutigen Insten oder Häusler. 
5. Andere Gesetze. Ein weiterer Schritt in der Landeskultur-Gesetz- 
Auf- gebung war das Gesetz vom Jahre 1821, das die Aufteilung der Gemeinde- 
Gemein-" l änd er ei en und Gemeinnutzungen anordnete. Während bisher alle 
Nutzungen. Gemeindeangehörigen, auch die Insten, an der Nutznießung der Allmende 
Anteil hatten, war aber nur ein Teil derselben an der Teilung berechtigt; die 
andern gingen leer aus. Für sie hatte also die Gemeinheitsteilung merkliche 
Nachteile. 
Ihnen zu helfen, wurden unter Kaiser Wilhelm II. in den Jahren 1890 
Kentern und 1891 die Gesetze über die Bildung von Rentengütern erlassen. Von 
8üter- Staats wegen werden Ländermassen aufgekauft, geteilt und gegen Rente 
an die Insten verteilt. Hierdurch werden diese zu kleinen Eigentümern und 
sind somit nicht mehr der Willkür ihrer Gutsherren überlassen. 
Die Hardenbergsche Bauernbefreiung war keine vollständige; sie erstrebte 
bloß eine persönliche Freiheit. Darin ist ihr die Bauernpolitik unter den spätem 
Hohenzollern-Königen weit überlegen, da sie neben der persönlichen auch 
die wirtschaftliche Freiheit im Auge hatte. 
6. Die Städteordnung vom 19. November 1808. 
1. Bisherige Zustände. Seit dem Dreißigjährigen Kriege herrschten in 
den Städten verrottete Zustände. Der Große Kurfürst griff daher mit starker 
Die Hand ein und brachte die städtische Verwaltung unter den militärischen Ein- 
?n?er fluß des Gouverneurs. Ursprünglich war das stehende Heer noch nicht in 
wWäri- foen Städten untergebracht; erst 1684 wurde die Infanterie und 1714 die 
Einfluß. Kavallerie in die Städte verlegt, und feit dieser Zeit hing das Wohl und Wehe 
der Städtebewohner mit dem des Militärs eng zusammen. Entstand zwischen 
beiden ein Widerstreit, so entschied der Gouverneur stets zugunsten des letztern.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.