Der Verlauf der Revolution.
der belgischen Grenze wurde er erkannt und gezwungen, nach Paris zurück-
zukehren. Seitdem war sein Ansehen völlig vernichtet.
4. Die gesetzgebende Versammlung, 1791—1792. Die National¬
versammlung machte bald einer neuen Versammlung Platz, die ein
Gesetzbuch schaffen sollte; deshalb führte sie den Namen Gesetzgebende Gesetzgebende
Versammlung (Assemblee legislative). Da kein Mitglied der kon- sammlung.
signierenden Nationalversammlung gewählt werden durfte, waren die
Anhänger republikauischer Staatseinrichtungen stark vertreten. Man be¬
stimmte, daß alle Emigranten, die bis Anfang 1792 nicht nach Frank¬
reich zurückkehren würden, ihrer Güter beraubt und zum Tode verurteilt
werden sollten. Auch sollten die Priester, die den Bürgereid nicht leisten
wollten, was der Papst verboten hatte, aus dem Lande gejagt werden.
Als der König gegen diese Bestimmung sein Veto einlegen wollte, ent-
stand die größte Erregung. Er wurde gezwungen, seine Minister aus
den Reihen der Gegner der Monarchie zu nehmen. Diese zwangen den
König zur Kriegserklärung gegen Österreich und Preußen, um
ihn mit der Nation zu verfeinden und so das Königtum stürzen zu
können. (S. 77.)
Am 10. August stürmte der Pöbel die Tuilerien und bedrohte das Erstürmung
Leben der königlichen Familie. Der König flüchtete mit den Seinigen suitenen.
in den Sitzungssaal der Gesetzgebenden Versammlung, um hier Schutz
zu suchen. Man beschloß die vorläufige Amtsentsetzuug des Königs und
die Berufung eines Nationalkonvents zur Feststellung der künftigen Ver-
fassung. Die königliche Familie wurde nach dem Temple gebracht und
gefangengehalten. Tausende königstreuer Personen wurden in den ersten
Septembertagen mit der Guillotine hingerichtet. (Septembermorde.)
5. Der Nationalkonvent, 1792—1795. Der erste Beschluß der nenen
Volksversammlung war die Beseitigung des Königtums und die Er- Frankreich
klärung der Republik am 21. September 1792. Obschon die Ver- Republik,
fassung den König für unverletzlich erklärt hatte, zog ihn der National-
konvent zur Verantwortung. In den Tuilerien waren Briefe gefunden
worden, die die königliche Familie mit Osterreich und den Emigranten
gewechselt hatte. Diese wurden als staatsfeindlich betrachtet. Der König
verteidigte sich würdevoll. Er wurde zum Tode verurteilt und am
21. Januar 1793 durch das Fallbeil hingerichtet. Im Oktober HinnAung
teilte Maria Antoinette sein Schicksal.
Nun begannen die Jakobiner, an ihrer Spitze Robespierre, ihre
Schreckensherrschaft. Es wurden Revolutionsgerichte eingesetzt,
die eine schnelle und grausame Justiz führten. Die Kerker waren über- |e^^"tS=
füllt von Unglücklichen, die verdächtigt waren, eine revolutionsfeindliche
Gesinnung zu haben, die ihrem Glauben treu bleiben wollten oder sonst
mißliebig waren. Die Guillotine konnte nicht schnell genug arbeiten;
viele wurden erschossen oder ertränkt. In der Vendee, wo sich die