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12) Die Gesetze waren einfach und leicht verständlich 
wurden aber nicht geschrieben, sondern pflanzten sich von 
Geschlecht zu Geschlecht in kurzen Sprüchen mündlich fort. 
13) An Strafen fehlte die Freiheits- und Leibes- 
strafe; die Todesstrafe traf nur Unzüchtige, Feige und Ver¬ 
räter. Für Vergehen an Leib, Leben, Gut und (ihre des 
Nächsten mußte Wergeld gegeben, d. H. Schadenersatz durch 
Geld, Vieh, Früchte u. s. w. geleistet werden. Männer wurden 
schwerer bestraft als Frauen, Höherstehende schwerer als 
'Niedere. Für die Beleidigung eines Weibes mußte ein höheres 
Wergeld erlegt werden als sür die eines Mannes; die 
Beschädigung eines Höhern wurde härter geahndet als die 
eines Niedern. 
14) Wurde das Wergeld verweigert, so griff der Be¬ 
schädigte oder, wenn dieser kampfunfähig oder erschlagen war, 
der nächste Blutsverwandte zur Blutrache, an die sich 
oft eine langdauernde Fehde zwischen zwei Familien knüpfte. 
15) Im Fall des Leugnens entschied ein Gottes¬ 
urteil, das entweder durch das Los oder den Zweikampf 
oder die Feuer- oder Wasserprobe ermittelt wurde. 
16) Die Religion der alten Deutschen war wie die 
der andern heidnischen Völker, ursprünglich ein Naturdienst. 
Sie verehrten Sonne (Sonntag), Mond (Montag) und Sterne, 
das Feuer und andere Naturkräfte, später aber persönliche 
Gottheiten. 
17) An der Spitze der Götter stand Wodan oder Odin, 
der die Welt regiert und die Geschicke der Menschen lenkt 
(ihm war der Mittwoch geweiht). Seine Gemahlin Frigga 
war die Ordnerin des Hauses. Wodans zwei vornehmste 
Söhne waren der Kriegsgott Ziu (Zeistig, Dienstag) und 
der Donnergott Thor oder Donar (Donnerstag). Ihre 
Schwester hieß Freja — Frauja, Frau, die Göttin der Ehe 
(Freitag). 
18) Diesen und andern Göttern dienten unsere Väter 
nicht in Tempeln, sondern auf heiligen Bergen, in heiligen 
Hainen, an Flüssen, Seen und Quellen. Ihre Opfer waren 
entweder unblutig (Erstlinge der Früchte, ungesäuerte Kuchen, 
Kessel voll Bieres) oder aber meist blutig (auch Kriegs¬ 
gefangene). 
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