Full text: Bilder aus der griechischen und römischen Sage und Geschichte, Römer und Germanen (H. 1)

Solon und die athenische Verfassung. 
mindestens 300 und zur dritten für 200 Scheffel Ernte erforderlich. 
Wer weniger als 200 Scheffel im Jahre erntete, gehörte zur vierten 
Klaffe. Zu dieser Klaffe gehörten auch alle, die keinen Grundbesitz 
hatten, mochten sie noch so reich sein, also besonders die vielen Gewerbe¬ 
treibenden. 
b) Die neuen staatlichen Behörden in Athen. Solon ging bei Görden tu 
der Neueinrichtung der Behörden von dem Grundsatze aus, daß jeder 
Bürger nach seinen Leistungen für das Gemeinwohl durch Steuern und 
Kriegsdienst auch seine staatlichen Rechte erhalten müsse. 
Jeder, auch der ärmste Bürger, erhielt Sitz und Stimme in der 
Volksversammlung, wenn er das 20. Lebensjahr erreicht hatte. Alle 
Gesetze, die Geltung haben sollten, mußten von der Versammlung des Volkes 
angenommen worden sein. So hatte in Athen die Volksversammlung die 
Entscheidungen zu treffen. 
Aus den drei ersten Klassen wurde der Rat der Vierhundert vierhundert^ 
alljährlich neu gewählt; er hatte, wie die Geronten in Sparta, die Gesetze 
vorznberaten, die der Volksversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden 
sollten. — Die neun Archonten lenkten auch fernerhin den Staat. Sie Archonten. 
wurden nur aus der ersten Klasse auf ein Jahr gewählt. — Die das Amt 
eines Archonten bekleidet hatten, bildeten eine besondere Versammlung, 
die nach dem Hügel des Ares, wo sie tagte, Areopag genannt wurde. Areopag. 
Der Areopag hatte die Aussicht über die gesamte Staatsverwaltung und 
war zugleich der höchste Gerichtshof. 
c) Die athenische Erziehung. In Athen war die Erziehung der 
Jugend nicht ausschließlich Sache des Staates wie in Sparta, sondern 
auch den Eltern wurde der gebührende Einfluß eingeräumt. Vom siebenten 
Jahre an erhielt der athenische Knabe in Schulen Unterricht im Lesen 
und Schreiben, im Auswendiglernen und Erklären von Dichterstellen. Auch 
wurde er im Gesang und im Saitenspiel unterwiesen. In Ringschnlen 
stählte der Knabe seinen Körper im Ringen, Laufen, Springen und im 
Gebrauch der Waffen. Im 18. Jahre wurde der Jüngling wehrhaft gemacht; 
bis zum 20. Jahre dauerte die Ausbildung zum Kriegsdienste. Dann 
wurde der junge Mann in die Bürgerlisten eingetragen. 
Die Frauen blieben von der Bildung ausgeschlossen. Schulen für b) Mädche» 
Mädchen gab es nicht. Selten lernten diese außer Spinnen und Weben 
notdürftig Lesen und Schreiben. Die Frauen reicher Bürger lebten 
abgeschlossen in ihren Gemächern, umgeben von ihren Sklavinnen. 
Die Arbeiten, das Mahlen, Backen und Kochen überließen sie der 
Dienerschaft. Dem heranwachsenden Mädchen wählte der Vater den 
Gatten.
	        
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