Full text: Deutsche Geschichte bis zur Gegenwart mit Einschluß der wichtigsten Kapitel aus der allgemeinen Weltgeschichte und mit Belehrungen aus der Staatskunde (Teil 3)

§ 61. Das Rechtswesen. § 62. Lebensweise und Erwerbtätigkeit. 87 
den vornehmlich die Dörfer geplündert und verbrannt. Die Gerichte 
gewährten den Bauern kein Recht. Daher bildeten sich gegen 
Ende des Mittelalters verschiedene Bauernbündnisse (der „arme 
Konrad", der „Bundschuh"), und die Bauernaufstände hörten nicht auf. 
§ 61. Das Rechtswesen. 
1. Gerichte. An die Stelle der früheren Erafengerichte, bei 
denen Männer aus dem Volke als Schöffen Recht sprachen, traten 
fürstliche Hofgerichte, deren Richter Adlige oder Rechtsgelehrte Hofgerichte 
roaceN: Statt des deutschen Volksrechtes kam dabei römisches Recht 
in Gebrauch. Nur hier und da, namentlich in Westfalen, dem Lande 
der freien Bauern, auf der „roten Erde", erhielten sich die Volks- 
gerichte als Fem- oder Freigerichte; sie traten besonders dem 
Raub- und Fehdewesen entgegen und übten über ganz Deutschland 
hin eine große Gewalt aus. Da sie diese später mißbrauchten, wurde 
ihre Macht seit dem Ende des fünfzehnten Jahrhunderts stark be- 
schränkt. 
2. Gerichtsversahren und Strusen. Im Gerichtsverfahren Erfahren 
trat zu den bisherigen Beweismitteln, also zu Eid und Gottesurteil, 
jetzt noch die Folter; sie wurde zuerst in den Ketzer- und Heren- 
Prozessen verwendet. Die Strafen wurden hart, ja grausam. Zur Strafen 
Hinrichtung durch Schwert oder Strang trat das Rädern, Vierteilen, 
Verbrennen und Lebendigbegraben. Verstümmelungen durch Blen- 
dung und Abhauen der Hand waren nicht selten. Als entehrende 
Strafen dienten das Eselreiten, Prangerstehen und Hundetragen. 
§ 62. Lebensweise und Erwerbtätigkeit. 
1. Lebensweise. 
a) Wohnung. Die Wände der Zimmer wurden jetzt vielfach Wohnung 
mit Holztäfelung, die Fenster mit Glasgemälden ausgestattet. Zum 
Hausgerät gehörten nun auch Schränke, zierliche Kästen, Spiegel und 
Bilder. Auf dem Tische fehlte nie ein weißes oder gemustertes 
Tischtuch. 
b) Die Kleidung wurde nach französischer oder italienischer Kleidung 
Mode umgestaltet. Man wählte verschiedene Farben für die rechte 
und die linke Seite des Körpers, zerschlitzte den Stoff der Gewänder 
und unterlegte ihn mit andersfarbigen Stoffen, besetzte die Kleider
	        
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