§ 61. Das Rechtswesen. § 62. Lebensweise und Erwerbtätigkeit. 87
den vornehmlich die Dörfer geplündert und verbrannt. Die Gerichte
gewährten den Bauern kein Recht. Daher bildeten sich gegen
Ende des Mittelalters verschiedene Bauernbündnisse (der „arme
Konrad", der „Bundschuh"), und die Bauernaufstände hörten nicht auf.
§ 61. Das Rechtswesen.
1. Gerichte. An die Stelle der früheren Erafengerichte, bei
denen Männer aus dem Volke als Schöffen Recht sprachen, traten
fürstliche Hofgerichte, deren Richter Adlige oder Rechtsgelehrte Hofgerichte
roaceN: Statt des deutschen Volksrechtes kam dabei römisches Recht
in Gebrauch. Nur hier und da, namentlich in Westfalen, dem Lande
der freien Bauern, auf der „roten Erde", erhielten sich die Volks-
gerichte als Fem- oder Freigerichte; sie traten besonders dem
Raub- und Fehdewesen entgegen und übten über ganz Deutschland
hin eine große Gewalt aus. Da sie diese später mißbrauchten, wurde
ihre Macht seit dem Ende des fünfzehnten Jahrhunderts stark be-
schränkt.
2. Gerichtsversahren und Strusen. Im Gerichtsverfahren Erfahren
trat zu den bisherigen Beweismitteln, also zu Eid und Gottesurteil,
jetzt noch die Folter; sie wurde zuerst in den Ketzer- und Heren-
Prozessen verwendet. Die Strafen wurden hart, ja grausam. Zur Strafen
Hinrichtung durch Schwert oder Strang trat das Rädern, Vierteilen,
Verbrennen und Lebendigbegraben. Verstümmelungen durch Blen-
dung und Abhauen der Hand waren nicht selten. Als entehrende
Strafen dienten das Eselreiten, Prangerstehen und Hundetragen.
§ 62. Lebensweise und Erwerbtätigkeit.
1. Lebensweise.
a) Wohnung. Die Wände der Zimmer wurden jetzt vielfach Wohnung
mit Holztäfelung, die Fenster mit Glasgemälden ausgestattet. Zum
Hausgerät gehörten nun auch Schränke, zierliche Kästen, Spiegel und
Bilder. Auf dem Tische fehlte nie ein weißes oder gemustertes
Tischtuch.
b) Die Kleidung wurde nach französischer oder italienischer Kleidung
Mode umgestaltet. Man wählte verschiedene Farben für die rechte
und die linke Seite des Körpers, zerschlitzte den Stoff der Gewänder
und unterlegte ihn mit andersfarbigen Stoffen, besetzte die Kleider