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Die Neuzeit.
bald darauf mit diesen entbrennenden Kampfe mar aber die Macht der
Kaiser nicht gewachsen; sie mußte sich bei demselben sicher verbluten,
Konrad II. weil die deutschen Kirchenfürsten gegen sie Partei nahmen. Konrad II.
hatte die Macht der Bischöfe noch vergrößert. Außerdem hatte er
auch bie Erblichkeit der kleineren Lehen zugegeben, um in
den kleinen Vasallen einen Rückhalt gegen die Herzöge zu gewinnen.
3. Ausgabe der Lehensoberhoheit. Das waren zweischnei-
dige Waffen, die sich bald auch gegen die königliche Gewalt richteten.
HeinrichIV.Unter Heinrich IV. kam der Entscheidungskämpf zwischen
Kaisermacht und Papsttum zum Ausbruch. Er mutzte es er-
leben, daß die meisten deutschen Fürsten auf die Seite des Papstes
traten und ihm einen von diesem gewünschten Gegenkaiser gegenüber-
stellten. Hiermit begann gleichzeitig der Kampf um die Erblichkeit
der Kaiserkrone. Von seinen Lehensmannen im Stiche gelassen,
fand Heinrich IV. nur zuverlässige Hilfe bei den rheinischen
HeinrichV. Städten. Der unter seinem Nachfolger beigelegte Streit mit der
päpstlichen Gewalt lebte unter den Hohenstaufen wieder von neuem
Barbarossa auf. Friedrich Barabarossa besaß zwar noch genug Macht, um seinem
übermächtig gewordenen Widersacher Heinrich dem Löwen sämtliche
Friedrich ii. Reichslehen zu entziehen; aber schon Friedrich II. mußte 1220 den
geistlichen Würdenträgern und 1231 auch den weltlichen
Großen die Landeshoheit zuerkennen. Hiermit hatte das
Kaisertum tatsächlich seine Lehensoberhoheit über die Reichsfürsten
aufgegeben. Der Kampf mit dem Papsttum war verloren, weil
hinter dem deutschen Kaiser kein deutsches Volk stand.
§ 145. Deutschland unter dem Einfluß der väterlichen
Landeshoheit der Reichsfürsten 1250—1450>
Mit dem Ende des Kaisergeschlechtes der Hohenstaufen setzt für
die Entwicklung des deutschen Staatswesens eine neue Entwicklungs¬
stufe ein. Es stellt jetzt nur noch einen Bund von einzelnen Reichs¬
ständen dar, deren Fürsten innerhalb ihres Gebietes eine gewisse
väterliche Landeshoheit ausüben. Diese beschlossen zwar gegen-,
Bem8Uü6er päpstlicher Anmaßung auf dem Kurverein zu Renje 1338,
daß die deutsche Königsmahl der päpstlichen Bestätigung nicht mehr
bedürfe, aber sie waren eifrig darauf bedacht, ihre eigene Macht auf
Kosten der kaiserlichen zu verstärken. Die sieben mächtigsten Fürsten
Goldene setzten es sogar durch, daß ihnen allein 1356 in der „Goldenen
Bulle 1356 Bulle" das Recht der Königswahl zugestanden wurde, und erwarben
bei Ausübung dieses Vorrechtes immer größere Selbständigkeit. Die