Full text: Deutsche Geschichte bis zur Gegenwart mit Einschluß der wichtigsten Kapitel aus der allgemeinen Weltgeschichte und mit Belehrungen aus der Staatskunde (Teil 3)

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Die Neuzeit. 
bald darauf mit diesen entbrennenden Kampfe mar aber die Macht der 
Kaiser nicht gewachsen; sie mußte sich bei demselben sicher verbluten, 
Konrad II. weil die deutschen Kirchenfürsten gegen sie Partei nahmen. Konrad II. 
hatte die Macht der Bischöfe noch vergrößert. Außerdem hatte er 
auch bie Erblichkeit der kleineren Lehen zugegeben, um in 
den kleinen Vasallen einen Rückhalt gegen die Herzöge zu gewinnen. 
3. Ausgabe der Lehensoberhoheit. Das waren zweischnei- 
dige Waffen, die sich bald auch gegen die königliche Gewalt richteten. 
HeinrichIV.Unter Heinrich IV. kam der Entscheidungskämpf zwischen 
Kaisermacht und Papsttum zum Ausbruch. Er mutzte es er- 
leben, daß die meisten deutschen Fürsten auf die Seite des Papstes 
traten und ihm einen von diesem gewünschten Gegenkaiser gegenüber- 
stellten. Hiermit begann gleichzeitig der Kampf um die Erblichkeit 
der Kaiserkrone. Von seinen Lehensmannen im Stiche gelassen, 
fand Heinrich IV. nur zuverlässige Hilfe bei den rheinischen 
HeinrichV. Städten. Der unter seinem Nachfolger beigelegte Streit mit der 
päpstlichen Gewalt lebte unter den Hohenstaufen wieder von neuem 
Barbarossa auf. Friedrich Barabarossa besaß zwar noch genug Macht, um seinem 
übermächtig gewordenen Widersacher Heinrich dem Löwen sämtliche 
Friedrich ii. Reichslehen zu entziehen; aber schon Friedrich II. mußte 1220 den 
geistlichen Würdenträgern und 1231 auch den weltlichen 
Großen die Landeshoheit zuerkennen. Hiermit hatte das 
Kaisertum tatsächlich seine Lehensoberhoheit über die Reichsfürsten 
aufgegeben. Der Kampf mit dem Papsttum war verloren, weil 
hinter dem deutschen Kaiser kein deutsches Volk stand. 
§ 145. Deutschland unter dem Einfluß der väterlichen 
Landeshoheit der Reichsfürsten 1250—1450> 
Mit dem Ende des Kaisergeschlechtes der Hohenstaufen setzt für 
die Entwicklung des deutschen Staatswesens eine neue Entwicklungs¬ 
stufe ein. Es stellt jetzt nur noch einen Bund von einzelnen Reichs¬ 
ständen dar, deren Fürsten innerhalb ihres Gebietes eine gewisse 
väterliche Landeshoheit ausüben. Diese beschlossen zwar gegen-, 
Bem8Uü6er päpstlicher Anmaßung auf dem Kurverein zu Renje 1338, 
daß die deutsche Königsmahl der päpstlichen Bestätigung nicht mehr 
bedürfe, aber sie waren eifrig darauf bedacht, ihre eigene Macht auf 
Kosten der kaiserlichen zu verstärken. Die sieben mächtigsten Fürsten 
Goldene setzten es sogar durch, daß ihnen allein 1356 in der „Goldenen 
Bulle 1356 Bulle" das Recht der Königswahl zugestanden wurde, und erwarben 
bei Ausübung dieses Vorrechtes immer größere Selbständigkeit. Die
	        
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