L. Bayern unter den drei ersten WittelsKachern u. z.Z.d. ^Heilungen, 11Ö0—1506.143
Albrecht IV. dem Weisen, 1467—1508 (wegen seiner gelehrten
Bildung auch scriptor d. t. der Studierte genannt), die Regierung al-
ein. Nun aber erstrebten auch die zwei übrigen Brüder Christoph, der
wegen seiner Leibeskraft und seiner Gewandtheit im Springen und
Werfen der Starke hieß, und Wolfgang Antheil an der Re¬
gierung und verbanden sich zu diesem Zwecke mit dem Ritterbunde
der Böckler. Wolfgang leistete bald Verzicht. Christoph aber,
den Albrecht IV. einmal über ein und ein halbes Jahr gesangen hielt,
und dem auch eiu Schiedsgericht die Regierung abgesprochen, erneuerte
immer wieder seine Ansprüche, bis er 1493 auf dem Heimweg von
einer Pilgerreise zu Rhodus starb.
4. Schon 1486 hatte sich die Reichsstadt Regensburg unter die
Herrschaft Albrecht's IV. begeben. Im Unwillen über diesen Verlust
sowie über die ohne Kaiser Friedrich's III. Einwilligung vollzogene
Vermählung seiner Tochter Kunigunde mit Albrecht IV. schloß nun
der Kaiser mit den Städten und Reichsfürsten gegen den Herzog ein
Bündniß, dem cht Theil des bayerischen Adels beitrat. Albrecht IV.
der seinen Gegnern tapfern Widerstand leistete, wurde tu die Acht er¬
klärt und dieselbe erst aufgehoben, als er Regensburg wieder heraus-
gab (1492). — Nach dem Landshnter Erbfolgekrieg (§. '70, 3),
der auch für den Wohlstand von Bayern-München so nachtheilig war,
wurde Albrecht zum Haupterben des Landshnter Besitzes erklärt (1405).
Auf die Aufrechthaltung des Landfriedens, auf die Hebung der Zucht
und Sitte unter Geistlichkeit und Volk, wie auf die Erleichterung des
Verkehrs war Albrecht IV. unablässig bedacht. Seine wichtigste und
für Bayern äußerst wvhlthätige Anordnung aber ist das sog. Primo-
gcniturgcsetz, welches Albrecht IV. mit Einwilligung seines Bruders Wolf-
gang ttitd des Kaisers Maximilian zu Landshut vor den versammelten
Ständen am 8. Juli 1506 erließ. In diesem Wittelsbacher Hansge- 1506
setz wurde bestimmt, „daß Bayern fortan uitgcthei.lt nach dem tu/ges°tz°Al-
Rechte bcr Erstgeburt regiert werden, jeder nachgeborue Prinz 6rec^8 Iv'
den Grafentitel und mit dem 18. Lebensjahre eilte Grafschaft, die 4000
Gulden trage, erhalten solle."
Der Titel des Herzogs war nun: Albrecht von Gottes Gna-
den Pfalzgraf bei Rhein unb allein regierender Herzog in Ober - unb
Niederbayern.— Der Flächeninhalt bes vereinigten Herzogthums betrug
514 Quadr.-M. mit etwa 800,000 Einwohnern.
S- 72.
Die Matz unter den Mttel'svachern im 13., 14. und 15. Jahr-
hundert
1. Das Amt eines Pfalz grasen bei Rhein, welches schon Karl
der Große errichtet hatte und dessen Inhaber als Reichserztrnchseß, Kur-
fürst und Stellvertreter des Kaisers für den ersten Fürsten des Reichs
galt, übertrug Friedrich I. Barbarossa seinem Stiefbruder Kottrab