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niederhalten. Durch diese deutsche Bundesverfassung sahen sich titele
Patrioten enttäuscht. Sie wußten, daß nur ein einiges Deutsch-
land stark und mächtig sein könne, und mußten erleben, rote die
kleinliche Eifersucht Österreichs gegen Preußen und die Großmannssucht
der kleineren Staaten die deutsche Kraft von neuem lahmlegte. Wenn dann
Männer auftraten und für die deutsche Einheit arbeiteten, so rief
Metternich nach der Polizei und unterdrückte mit ihrer Hilfe alle
freiheitlichen Regungen.
XVIII. Die Friedensregierung Friedrich Wilhelms III.
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Nach dem Sturze Napoleons nahm für Preußen eine Zeit friedlicher
Entwicklung ihren Anfang, und noch fünfundzwanzig Jahre lang konnte
Friedrich Wilhelm III. sein Volk regieren.
1. Die Einteilung des Staates. Das Königreich Preußen be-
stand jetzt aus zwei voneinander getrennten Reichsh älften,
einer größeren östlichen und einer kleineren westlichen. Jene wurde
in fünf Provinzen geteilt, Brandenburg, Pommern, Sachsen, Schlesien,
Prenßen, diese in zwei, die Rheinprovinz und Westfalen.
Unter Friedrich Wilhelm wurde die Berwaltungsordnung
für die Monarchie geschaffen, wie sie noch heute besteht. Nach ihr
wird jede Provinz in Regierungsbezirke eingeteilt; diese dann
in Kreise, die sich wieder in städtische und ländliche Gemeinden
gliedern. Dem Kreise steht ein Landrat vor, dem Regiernngs-
bezirk ein Regierungspräsident, der Provinz ein Oberpräsident.
Die Oberpräsidenten sind dem Minister des Innern in Berlin
untergeordnet.
2. Die Ordnung des Heerfliesens. Die Einrichtung des Heeres
wurde durch dasGesetz über die Verpflichtung znmKriegs-
dienste und durch die Landwehr-Ordnung genau festgesetzt. Sie
besteht in ihren Grundzügen noch heute. Jeder gesunde
Preuße ist mit dem vollendeten zwanzigsten Lebensjahre dienstpflichtig.
Die bewaffnete Macht setzt sich zusammen aus dem Stehenden
Heere mit der Reserve, der Landwehr und dem Landsturm.
3. Friedrich Wilhelms Sorge für das Schulwesen. Das Wohl
der Schule lag dem Könige sehr am Herzen. Die Einrichtung,
die er dem preußischen Schulwesen gab, besteht gleichfalls in
ihren Grnndzügen noch heute. Die höchste Schulbehörde war
fortan das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und
M e d iz in al an g el e g e nh e i t en. 1818 wurde die Universität Bonn
eröffnet. Neben den Gymnasien entstanden Realschulen; sie
sollten besonders zu den gew erbli ch en Be rufen vorbereiten. Für die