Das Augsburger Interim 1548. 233
und leistete fußfällig vor dem Kaiser Abbitte. Allein dieser ließ ihn
nach dein Mahle durch den Herzog von Alba verhaften1) und nach
Mecheln in den Niederlanden abführen, wo er in jeder Weise hart
behandelt wurde, während Johann Friedrich dem Kaiser folgen mußte.
Das Augsburger Interim 1548.
Da auch nach dem fchmalkaldifchen Kriege die Protestanten nicht
zur Beschickung des Konzils zu bewegen, aber auch das letztere zu keinem
Entgegenkommens zu bringen war, ließ Karl V. 1548 von katholischen
und protestantischen Theologen eine Glaubensformel ausarbeiten, die
einstweilen, d. h. bis zu einer endgiltigen Einignugim Reiche, gelten
sollte und daher das „Interim" genannt wurde. Dasselbe gewährte
den Protestanten die Priesterehe und den Laienkelch. Aber Karl ver-
diente sich damit von keiner Seite Dank. Der Papst betrachtete es als
einen Eingriff in kirchliche Rechte, die Protestanten hielten es für einen
listigen Versuch, sie unvermerkt wieder katholisch zu machen.3) So
wurde es nirgend gern angenommen, ja die Reichsstadt Magdeburg wider- Magdeburg
setzte sich sogar offen feiner Durchführung und wurde vom Kaiser ge- geächtet,
ächtet. Die Exekution der Reichsacht ließ sich Kurfürst Moritz über-
tragen. Allein es war ihm weniger um die Unterwerfung Magdeburgs,
als vielmehr darum zu thun, unter schicklichem Vorwand ein genügend
starkes Heer zu sammeln, das er im passenden Augenblick auch gegen
den Kaiser verwenden könnte. Denn die Schritte, die dieser gegen den
Protestantismus in Augsburg und Ulm unternommen, sowie die Ge¬
fahr, die von ihm der Fürstengewalt drohte, machten Moritz nicht minder
besorgt, als ihn die fortdauernde Gefangenhaltung seines Schwieger-
Vaters Philipp von Hessen erbitterte.
Linie mit der Hauptstadt Wittenberg, deren Besitzungen sich vom Thüringer Wald bis
über die Elbe ausdehnten, und in die jüngere, Albertinische oder herzogliche Linie mit
der Hauptstadt Leipzig, deren Länder nördlich vom sächsischen Erzgebirg lagen.
Friedrich der Sanftmütige.
(Ernest. (Teilung 1485). Albert.
Friedrich d. Weise Johann Heinrich.
t 1525. f 1532.
I |
Johann Friedrich Moritz
(Kurfürst bis 1547). (Kurfürst seit 1547).
*) Die kaiserlichen Räte sollen nachträglich in der Urkunde, welche dem Land-
grasen Sicherheit zusagte, die Worte „nicht in einiger (= irgend einer) Gefängnis"
in „nicht in ewiger Gefängnis" geändert haben, eine Fälschung, die nach damaliger
Sprech- und Schreibweise leicht möglich war (enig:euig) da man u für v, auch wohl
für w brauchte.
2) Gerade damals verlegte der Papst das Konzil gegen den ausdrücklichen
Willen des Kaisers nach Bologna.
3) „Das Interim hat den Schalk hinter ihm" (=' sich).