Die licinischen Gesetze 366. 79
indem er die über die Zinne steigenden Feinde hinabstürzte. Darauf
zogen die Gallier gegen ein Lösegeld ab. Nachdem der Plan der
zurückgekehrten römischen Bevölkerung, sich in Veji neu anzubauen,
durch M.Furius Kamillus, deuZerstörer Vejis, vereitelt worden,
wurde Rom rasch uud unregelmäßig neu aufgebaut. Camillus er-
hielt den Beinamen eines „zweiten Gründers der Stadt" und unter-
warf auch die wieder abgefallenen Uuterthaueu Roms in Latium und
Etrurien aufs neue.
Ae licinischen Gesetze 366.
Bald nachdem Rom wieder erstanden war, wurden auch die
Streitigkeiten zwischen Patriciern und Plebejern endgültig beigelegt.
Die reicheren und angeseheneren Familien der Plebs strebten
schon lange danach, Zutritt zu allen Staatsämtern zu erlangen,
die ärmeren, ihre Vermögensverhältnisse durch Mitbenutzung des
Gemeindelandes zu bessern. Diese Wünsche saßten die Volkstribunen
C. Licinius und L. Sextius zusammen, indem sie 376 bean-Licinius und
tragten, daß die gezahlten Zinsen von der Schuldsumme abzuziehen Sextms.
seien, daß kein Bürger mehr als 500 Morgen vom Gemeindeland
haben dürfe, uud daß von nun an (keine Militärtribunen mit kon-
sularischer Gewalt mehr gewählt werden, dagegen) wenigstens einer
der beiden Konsuln immer ein Plebejer sein solle. Zehn Jahre
lang wußten die Patricier die Annahme dieser licinischen Gesetzes-
Vorschläge zu hintertreiben, endlich wurden sie doch angenommen,
und L. Sextius ward der erste plebejische Konsul 366. Die Pa¬
tricier trennten dabei freilich die richterliche Gewalt von der kon-
sularischeu, indem sie ein neues, ihnen allein zugängliches Amt für
die Rechtsprechung, die Prätur, schufen. Auch in der kurulifcheu Die Pratur.
Ädilität, die damals eingesetzt wurde, erstand eine den Patriciern
vorbehaltene Magistratur; ihre 2 Inhaber hatten die Anordnung Kurulische
der großen Festspiele (ludi Romani), die im September Jupiter Odilen,
zu Ehren gefeiert wurden, und mit den plebejischen Ädileu zusammen
die Handhabung der Polizei zu besorgen. — Seitdem einmal die
Plebejer Zutritt zur höchsten Würde im Staat erlangt hatten, wurden
ihnen bald auch alle übrigen Ämter eröffnet (schon 421 die Quästur,
356 die Diktatur, 338 die Ceusur, 337 die Prätur); im Jahre
300 erhielten sie (durch das Gesetz des Oguluius) auch die Hälfte
der Stellen in den Priesterkollegien der Pontifices und der Angnrn.
Damit hörten die Streitigkeiten zwischen den Patriciern und Plebejern
auf; erstere bildeten keinen bevorrechteten Stand mehr, sondern nur
noch eine gesellschaftliche Klasse: rechtlich waren beide Stände
einander vollkommen gleichgestellt.
Mit der Einführung der Prätur hatte die Reihe der hohen
Staatsämter der römischen Republik ihren Abschluß erreicht. Sämt-