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12. Joachim Friedrich 1598—1608.
Joachim Friedrich stand schon in den reifsten Mannesjahren, als er
den Thron seiner Väter bestieg. Sein Vater hatte kurz vor seinem Tode eine
Teilung der Mark angeordnet; Joachim Friedrich aber nahm gegen die Be-
stimmungen seines Vaters von dem ganzen Lande Besitz und bestätigte durch den
Hausvertrag von Gera noch einmal das Achilleische Hausgesetz. — Die
Verbindung mit dem Herzogtum Preußen suchte er noch fester zu knüpfen; er
ließ sich die Vormundschaft über den kranken Herzog und die Statthalterschaft über
das Land übertragen und vermählte seinen Sohn Johann Sigismund
mit der älteren Tochter des Herzogs, während er selbst nach dem Tode seiner
Gemahlin Katharina die jüngere Tochter Albrechts II. heiratete. Dadurch
gewann er zugleich Erbansprüche auf Jülich-Berg; denn die Gemahlin des
Herzogs, Eleonore, war die älteste Schwester des kinderlosen Herzogs von
Jülich, Berg, Kleve, Mark und Ravensberg. — Die Bildung suchte Joachim
Friedrich dadurch zu pflegen, daß er auf dem Schlosse Joachimstal ein
Gymnasium errichtete. Es wurde von ihm mit Ländereien und Einkünsten aus¬
gestattet und sollte unentgeltlich 130 Zöglinge aus dem Adel- und Bürgerstande
zu tüchtigen Beamten erziehen.
Joachim Friedrich verbesserte auch die Verwaltung seines Staates. Er
schuf den Geheimen Staatsrat, der aus acht erfahrenen Männern bestand, die
von dem Kurfürsten ernannt wurden. Der Geheime Staatsrat hatte die äußeren
Angelegenheiten, das Finanzwesen, das Kriegswesen, den Handel und das
Gewerbe zu verwalten. In ihm haben wir den Ursprung des heutigen preußischen
Ministeriums zu suchen. Der oberste Beamte des Kurfürsten blieb sein Kanzler.
13. Johann Sigismund 1608—1619.
Johann Sigismund war auf einer Reise nach Preußen begriffen, als ihm
der Tod seines Vaters gemeldet wurde. Dennoch setzte er seine Reise fort, da die
Verhältnisse in dem Herzogtum geordnet werden mußten. In Polen hatte sich
nämlich eine Partei gebildet, die das Ziel verfolgte, Preußen unter keinen Um-
ständen an Brandenburg fallen zu lassen. Trotzdem erlangte Johann Sigismund
unter schweren Geldopfern die Vormundschaft über den kranken Herzog. Damit
war freilich die Erbfolgefrage noch nicht geregelt. Die Belehnung wurde erst
nach langen Verhandlungen ausgesprochen, nachdem der Kurfürst harte Be-
dingungen unterschrieben hatte. Er mußte sich verpflichten, jährlich eine hohe
Geldsumme an Polen zu zahlen, die obersten Amter nur mit Eingebornen zu be¬
setzen und ohne Einwilligung der Stände keine Steuer zu erheben. Johann Sigis-
mund erreichte aber sein Ziel; als im Jahre 1618 der Herzog Albrecht II. starb,
nahm der brandenburgische Kurfürst Ostpreußen als polnisches Lehnsland in Besitz.
Damit vergrößerte er Brandenburg an Land und Macht und bewahrte das Herzog-
tum vor gänzlicher Polonisiernng.
Unterdessen hatte Johann Sigismund den brandenburgischen Adler auch
am Rhein aufgepflanzt. Im Jahre 1609 war der kinderlose Herzog Wilhelm
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