der Prinz Heinri ch, schlug die Reichsarmee bei Freiberg in Sachsen.
Ferdinand behauptete sich gegen die Franzosen. Da fand sich endlich sowohl
Österreich als Frankreich geneigt, den Krieg zu beendigen und
1763, 15. Februar, kam der Friede zu Hubertusburg (sächsisches
Jagdschloß) zustande, in welchem Preußen im Besitze Schlesiens blieb.
2. Katharina II. (1762—1796), welche seit der Entthronung ihres Gemahls
Peters III. Rußland beherrschte, vermehrte die Macht und den Umfang des Reiches.
Sie entriß den Türken dieKri m, welche sie (1783) unter demNamenTaurien
durch ihren Günstling Potemkin ihren Staaten einverleibte, und erweiterte in
einem zweiten Türkenkriege (durch den Frieden zu Jassy 1792) das russische Gebiet
bis zum Dnjestr.
Besonders aber wurde Rußlands Macht vergrößert durch die Teilungen
Polens.
Nach dem Tode des polnischen Königs Augusts III. bewirkte Katha¬
rina II., daß ihr Günstling Stanislaus Poniatowsky zum Könige
von Polen gewählt wurde (1764). Polnische Edelleute ergriffen gegen diesen
und Rußland die Waffen. Da verband sich Rußland, dessen Vergrößerung
durch die Eroberung türkischer Länder Preußen und Österreich nicht zulassen
wollten, mit diesen beiden Mächten zur ersten Teilung Polens 1772: Ru߬
land nahm das Land bis zur Düna und zum Dnjepr (2000 Q.-M.), Öster¬
reich : Galizien undLodomirim (1500Q.-M.); Preußen erhielt Westpreußen
(außer Danzig und Thorn) und den Netzedistrikt (600 Q.-M.).
§56.
Friedrich der Große und Kaiser Josef II.
1. Um nach dem siebenjährigen Kriege Preußens Ansehen und Macht
zu behaupten, vermehrte Friedrich feine musterhaft geordnete Armee auf
160000, später 200000 Mann. Dem erschöpften Lande half er durch Ab¬
gabenerlaß, durch Hebung des Landbaues (280 neue Dörfer, Heranziehung
fremder Kolonisten), durch Beförderung des Berg- und Hüttenwesens, durch
Unterstützung des Handels und des Fabrikfleißes. Namentlich auch dem
Bauernstände suchte der König auszuhelfen. Die Leibeigenschaft wurde
aufgehoben und in das mildere Verhältnis der „Gutsunterthänigkeit" um-
gewandelt. Ferner wurden die Frondienste beschränkt, und die körperliche
Mißhandlung der Bauern strenge verboten. — Auch war der König bemüht,
die vollste Religionsfreiheit und Gleichberechtigung der verschiedenen
Konfessionen durchzuführen.
„Es muß," so schrieb er, „unter den katholischen und evangelischen Unterthanen
nicht der allermindeste Unterschied gemacht werden, sondern selbige müssen ohne Rücksicht
auf die Religion auf gleichen unparteiischen Fuß behandelt werden."