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Dauer der täglichen Arbeit zehn Stunden nicht überschreiten. Die Frauen-
arbeit ist für die Nacht oder für unterirdische Betriebe ganz .untersagt, sonst
soll sie täglich nicht länger als elf Stunden dauern.
Leben und Gesundheit sollen bei der Arbeit möglichst gesichert,
Anstand und gute Sitte in den Betrieben aufrecht erhalten werden.
In jeder Fabrik muß eine Arbeitsordnung öffentlich aushängen, damit
der Arbeiter seine Rechte und Pflichten genau kennt. Fabrikinspektoren
wachen darüber, daß die Vorschriften des Gesetzes befolgt werden.
10. Die Kaiserin Auguste Viktoria. Schon früh zeigte Auguste
Viktoria die edelsten Eigenschaften des Herzens: lautere Frömmigkeit und
hilfreiche Nächstenliebe. Sie steht überall da an der Spitze, wo es gilt,
Not und Elend zu lindern. Seit dem Tode der Kaiserin Angnsta ist ihrer
Fürsorge der Vaterländische Frauenverein anvertraut.
11. Die Kinder des Kaiserpaares. Nach Hoheuzollernweise hat das
Herrscherpaar seinen Kindern eine zwar strenge, aber doch liebevolle Er-
ziehnng angedeihen lassen. Alle Söhne besuchten die Kadettenanstalt
zu Plön. Der Kronprinz Wilhelm sowie die Prinzen Eitel
Friedrich und August Wilhelm bezogen dann die Universität zu
Bonn, Prinz Oskar studierte auf der Hochschule zu Straßburg.
Kronprinz Wilhelm führte im Jahre 1905 die Prinzessin Cecilie von
Mecklenburg heim, Prinz Eitel Friedrich am Tage dxr Silbernen Hoch-
zeit seiner Eltern die Herzogin Sophie Charlotte von Oldenburg,
und Prinz August Wilhelm vermählte sich mit der Prinzessin Alexandra
von Schleswig-Holstein. Dem Kronprinzenpaar sind bereits vier
Söhne geboren.
IV. Stabt) Staat und Reich.
Die Stadt.
1- Ihr Besitz. Wer eine Stadt durchwandert, schreitet auf städtischem
Boden dahin; denn die Straßen gehören der Stadt: auch die Laternen links
und rechts; meist auch die Masten und Drähte der elektrischen Bahn, die Schienen
und die Wagen, die darauf laufen; ferner die -Abzugskanäle und die Wasser-
leitnngsrohre unter der Erde. Eigentum der Stadt sind auch die freien
Plätze und die öffentlichen Anlagen; desgleichen die meisten Schulen, das
Rathaus, die Markthalle, das Schlachthaus, die Feuerwehrstationen und
andre öffentliche Gebäude, die zum Zeichen dafür gewöhnlich das Stadt-
Wappen tragen.
2. Ihre Aufgaben. So hat jede Stadt einen großen Besitz. Auch die
Arbeiten, die sie zu erledigen hat, sind gar mannigfaltig. Sie liefert
den Bewohnern Wasser für ihren Haushalt, Gas und Elektrizität zur Beleuch.
wng der Wohnungen; sie läßt den Kehricht abfahren und die Straßen be¬
leuchten und reinigen; sie legt Straßenbahnen an und -sorgt so für einen
schnellen und bequemen Verkehr; sie wacht darüber, daß die Privathäuser nach
den bestehenden Vorschriften gebaut werden, und unterhält eine tüchtige Feuer-