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Goldene Bulle. Schwarzer Tod.
vi« S»ld-N- Bulle (1556). Diese- R-ich-g-setz Karls IV. nennt diejenigen
ftcben Surften, welche künftig einzig und allein den Kaiser zu füren haben und es
s^t frte wichtigen Vorrechte fest, welche den Kurfürsten in ihren Territorien'zustehen
follen. In Wahrheit schuf das Gesetz keinen neuen Zustand, sondern es legte nur
gesetzlich fest, was im Laufe der Zeit bereits Geltung erlangt hatte.
(Es gab von nun an sieben Kurfürsten, nämlich drei geistliche: die Erz-
bischofe von Mainz, Töln und Trier, und vier weltliche: die Kurfürsten von Branden¬
burg, Sachsen, von der Pfalz und den König von Böhmen.
Die Rechte der llurfürsten. Schon durch das Wahlrecht stiegen sie über die anderen
Relchssursten empor. Außerdem bestimmte die Goldene Bulle, daß jedes Kurfürstentum
ungeteilt bleiben und daß jedes weltliche Kurfürstentum immer an den ältesten Mannes-
erben fallen mußte. Ferner erhielten die Kurfürsten noch besondere Rechte, welche früher
nur dem Könige zustanden, sog. Regalien. Sie übten nämlich in ihren Ländern die höchste
Gerichtsbarkeit, und es wurde ihnen das Hecht des Bergbaues und der Salzgewinnung,
das Münzrecht und der „Iudenzoll" zugewiesen (f. S. 81).
Durch die Goldene Bulle wurde in den kurfürstlichen Gebieten die Königsgewalt
fast völlig aufgehoben und den Kurfürsten übertragen. Ihre Selbständigkeit
gegenüber dem Könige war ungemein gewachsen.
Den Hamen trägt das Reichsgesetz nach der goldenen Kapsel (Bulle), welche
das kaiserliche Siegel der Urkunde umschloß.
19. Schlimme Seiten im Innern des Reiches.
9er Schwarze Tod. Bald nach der mahl Karls IV. durchzog ein unheimlicher
Gast das ganze Abendland. Hus Rfien wurde die Beulenpest in die Seestädte des
irtittelmeeres eingeschleppt- von hier aus drang sie in alle Länder (Europas vor-
njärts. Sie kam 1348-49 auch nach Deutschland. Die meisten Menschen, welche
von ihr ergriffen wurden, waren dem Tode verfallen, oft schon nach wenigen
Stunden. Besonders in den Städten konnte sich die Seuche mit unwiderstehlicher Gewalt
ausbreiten (warum?). Die Gestorbenen sahen nach kurzer Seit bläulich-schwarz aus.
Davon hieß die Pest in Deutschland der Schwarze Tod. in Frankreich der Blaue Tod
(vgl. den franzöf. Husruf „Morbleu!"). von der Zahl ihrer Opfer in Deutschland
haben wir feine Kunde. In (Erfurt allein soll sie 16000, in Lübeck 9000 betragen
haben; in Wien starben eine Zeitlang an jedem Tage 700—800 Menschen, von
Geschlecht zu Geschlecht pflanzte sich jahrhundertelang die (Erinnerung an das „große
Sterben" fort.
3u>ei besondere (Erscheinungen hingen mit der Pest zusammen: Die Juden¬
verfolgungen und das Huftreten der Geißelbrüder oder Flagellanten.
Die Judenverfolgungen. Schon in der ältesten Zeit fanden sich Juden in
unserem vaterlande ein. Sie waren anfangs die einzigen Kaufleute, und immer
wurden sie als Fremdlinge behandelt, von den Zünften waren sie als „unehrlich"
ausgeschlossen. Kein Gesetz schützte sie; sie standen nur unter dem persönlichen Schutze
des Königs oder der Fürsten (des Reiches „Kammerfnechte"); dafür zahlten sie eine