Full text: Für die Oberstufe (H. 2)

22 
Brandenburg unter den Kurfürsten aus dein Hause Hohenzollern. 
sollten tum jetzt an aufhören. Zur Entscheidung aller Streitigkeiten setzte 
er das „Reichskammergericht" ein, welches zuerst in Frankfurt, dann in 
Speier und Wetzlar seinen Sitz hatte. Um den Landfrieden zu sichern 
und die Urteile des Kammergerichts besser ausführen zu' sönnen, teilte er das 
ganze Reich in zehn Kreise ein. Jeder Kreis erhielt einen Hauptmann 
mit einer bewaffneten Macht, der die Unruhestörer bestrasen und die Be¬ 
folgung der Urteile des Kammergerichts nötigenfalls erzwingen sollte. — 
'Auch die erste Post führte er in Deutschland ein. 
Brandenburg unter den Kurfürsten aus dem hause 
hohenzollern (1415—1701). 
Aus dem Hause Hoheuzolleru regierten in der Mark Brandenburg zwölf 
Kurfürsten. Sie heißen: Friedrich 1.1415-1440 (siehe S. 18), Friedrich II. 
1440—1470, Albrecht Achilles 1470—1486, Johann Cicero 1486-1499. 
Joachim I., Nestor (1499—1535). 
„Durch Gericht und Gerechtigkeit." 
Den Beinamen Nestor erhielt Joachim wegen seiner großen Gelehrsam¬ 
keit und Redefertigkeit. Um die Bildung seines Volkes zu heben, gründete 
„Joachimken, Joachimken, hüte dich; kriegen wir dich, hängen wir dich." 
Joachim aber ließ in seiner Strenge nicht nach und schaffte Ruhe und 
Ordnung im Lande. 
Rechtspflege. Um das Faustrecht für immer zu vernichten, errichtete 
Joachim das „Kammergericht". Dieses bestand aus mehreren Richtern, 
die zu bestimmten Zeiten zusammentraten, um Recht zu sprechen. Ihren: 
Urteilsspruche mußten sich Bürger und Edelleute unterwerfen. Joachim 
er die Universität zu Frank¬ 
furt a. O. Diese wurde im 
Jahre 1811 nach Breslau 
verlegt. 
Zoachiin I., Nestor. 
Kampf mit den Raubrittern. 
Da Joachim bei seinem Re¬ 
gierungsantritt noch sehr jung 
war, so wollten die Raubritter 
ihr altes Handwerk wieder auf¬ 
nehmen. Doch Joachim ließ sie 
gefangen nehmen und ihre An¬ 
führer hinrichten. Bitten und 
Drohungen achtete er nicht. 
Einer der Ritter schrieb an 
die Tür seines Schlafgemachs:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.