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getreibe, bas zweite Felb mit Sommergetreibe unb sonstigen Früchten,
währenb ber britte unb letzte Teil unangebaut blieb. Man nannte ihn
Brache. Im zweiten Wirtschaftsjahre wechselten sie ben Anbau ber
Früchte. Als bie Stäbte größer würben, hob sich auch bie Viehhaltung
ber Bauern. Besonbers würbe auch Bienenzucht getrieben, ba ber Honig
ben Zucker ersetzen mußte. Auch bas Wachs war sehr begehrt.
B. Vertiefung: Sprecht über bie Lage ber Bauerngehöfte zueinanber!
Wie war bas im alten Germanien? Die Bauart ber Gebäube! Er¬
klärt bie Bebeutung bes Ausbruckes „Hufe"! Auch heute hört man noch
vielfach bie Größe eines Gutes nach Hufen angeben. . Eine Hufe hat in
ber Regel 60 Morgen ober 15 ha. Wie lagen bie Äcker ber Bauern?
Der Bauer mußte, um nun zu seinem Acker zu gelangen, seinen Weg
Über frembe Äcker nehmen. Wenn nun z. B. ber Bauer A. seinen
Acker hinter bem Acker bes Bauern B. hatte, unb bieser schon gesät
hatte, so konnte A, nicht auf seinen Acker, ohne bem B- zu schaben.
Welche Einrichtung war baher getroffen? Nennt WintergetreibeI
(Weizen, Roggen.) Nennt Sommergetreibe! (Gerste, Hafer usw.) In
biefem Sommersell bauten bie Bauern auch onbere Früchte unb Nutz¬
pflanzen an, z. B. Anis, Flachs, Rübsen, Raps. Der britte Teil bes
Felbes lag brach. Aus welchem Grunbe wohl? (Das Felb sollte sich
ausruhen, benn man hatte noch nicht genügenb Dünger, um alles Lanb
büngen zu können. Außerbem sollte es, ba es mit Gras bewuchs, Weibe
für bie Haustiere abgeben.) Diese Brache kennt man heute so nicht mehr.
Man besät sie mit Klee ober anbern Futterkräutern. Damals konnte
man bas nicht, man kannte weber Rüben noch Klee. Wie konnte sich
mit ber Hebung ber Stäbte bie Viehhaltung ber Bauern heben? (Je
mehr Einwohner eine Stabt hatte unb je wohlhabenber biese würbe,
besto größer würbe ber Fleischverbrauch.) Wozu würbe bamals bas
Wachs verwertet? (Lichte, Kirchenbebarf.) Wollt ihr noch etwas
fragen?
C. Übung: Erzählt von ber Felbwirtschaft ber Bauern!
EinPrägung.
f) Die Rechtspflege.
aa) Wie die Rechtspflege gehandhabt wurde.
A. Darbietung: Zur Zeit Karls bes Großen begann bie Auf¬
hebung ber alten Volksgerichte. Sie würben burch Gerichte erfetzt, bei
welchen gewählte Männer unter Vorsitz eines kaiserlichen Beamten Recht
sprachen. Später ging bie Rechtssprechung auf bie einzelnen Lanbes-
herren, ihre Vasallen, ja auf ben Grunbherren über. Recht würbe ge¬
sprochen unb Strafen würben verhängt nach Sitte unb Herkommen. Im
13. Jahrhunbert unternahm es ein sächsischer Ritter, bieses rechtliche
Herkommen aufzuschreiben. So entstaub bas erste Gesetzbuch. Man
nannte es Sachsenspiegel. Balb entstanb im süblichen Dentschlanb ein
ähnliches Gesetzbuch: Der Schwabenspiegel. Die Strafen waren sehr