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daß er die Religion und die Kirche sehr in Ehren hielt; daß er
die Gerechtigkeit liebte und in der Verwaltung seines Landes manche
gute Aqprdnung traf. Er ist deshalb mit Recht unter die guten
Fürsten unsers Vaterlandes zu rechnen, wenn er auch dasselbe nicht
vergrößerte, sondern nur die ererbten 666 Quadratmeilen seinem
Nachfolger hinterließ. Doch schloß er einen merkwürdigen Vertrag
mit seinem Vetter und Freunde, dem Markgrafen Georg Friedrich
in Franken. Diesem gehörte Anspach und Baireuth und das Für¬
stenthum Iägerndorf in Schlesien. Dazu war er Regent im Her-
zogthume Preußen, denn der Herzog dieses Landes war blödsinnig
geworden und konnte die Regierung nicht führen. Dieser reiche
Vetter in Franken hatte keine Kinder, und die Kurfürsten von
Brandenburg waren seine nächsten Erben. Im Jahre 1598 ver¬
machte der Markgraf den Brüdern unsers Kurfürsten seine Be¬
sitzungen mit der Bedingung, daß sie an die kurfürstlichen Länder
keinen Anspruch machen könnten; die Regierung über Preußen sollte
aber Joachim Friedrich führen, und Brandenburg nach dem Tode
des blödsinnigen Herzogs ganz Preußen erben. Fünf Jahre nach¬
her starb der Markgraf, und die Bestimmungen des Testaments
gingen in Erfüllung. Und um das Erbrecht auf Preußen recht
bündig zu machen, heirathete der Kurfürst die zweite Tochter des
preußischen Herzogs, nachdem schon früher der Kurprinz Johann
Sigismund die älteste geheirathet hatte. Unsere Geschichte wird
bald erzählen, wie unser Vaterland durch diese Doppelheirath andere
Landestheile erwarb.
16. Der Kurfürst Johann Sigismund.
Die Regierung Johann Sigismund's ist mit Zank und Streit
über Erbschaft und Erbschaftsrechte ausgefüllt. Den Anfang machte
die Uebernahme der vormundschaftlichen Regierung in Preußen.
Hier waren erst Adel und Volk und nachher Polen und dessen Land¬
stände sehr dawider, daß der brandenburgische Kurfürst die Regie¬
rungszügel ergreifen und dadurch so halb und halb bereits in den
Besitz des Landes kommen sollte. Doch dieser Zwiespalt löste sich
durch Bestechungen und Ueberredungen bald in Zufriedenheit aller
Theile auf, und Brandenburg erreichte seinen Zweck. Aber während
man noch beschäftigt war, diese Angelegenheit beizulegen, war auf
einem andern Punkte ein anderer Erbschaftsstreit im Gange, der
nicht so schnell und gütlich abgemacht wurde. Der Herzog von
Jülich, Cleve, Berg und Graf von Mark und Ravensberg, Johann
Wilhelm, starb 1609 kinderlos und hinterließ eine schöne Erbschaft.
An diese hatte nur die älteste Schwester des Verstorbenen, die Her¬
zogin von Preußen, Marie Eleonore, gegründete Ansprüche, denn