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vollständig ab, doch verfuhr man bei der Bestrafung mit einer
solchen Grausamkeit, daß wir uns davon kaum eine Vorstellung
machen können.
Erzähle, wie man die Grafengerichte ab-
hielt.
g) Maifeld. Karls Streben war immer mehr auf eine
unumschränkte Herrschaft gerichtet. Deshalb beschränkte er die
Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens durch Überbauung der bis-
her unter freiem Himmel gelegenen Mahlstätten und unter-
stellte alle Gerichte dem königlichen Hofgericht. Den öffentlichen
Volksversammlungen gönnte er nur noch ein Scheinleben, in¬
dem er zweimal im Jahre, nämlich im Herbst und Frühling
(Maifeld) die Allod- und Feodbesitzer zur Bestätigung ber von
ihm erlassenen Gesetze zu einem Reichstage zusammentreten
ließ.
Erzähle über das Maifeld!
Ii) Wir sagten vorhin, die Gau-, Mark-, Pfalz- und Send-
grasen waren kaiserliche Beamte. Tie Beamten von heute. Ge¬
halt. Welche Frage stellt ihr da?
Bekamen die f r ü h e r n kaiserlichen B e a m -
t e n auch Gehalt?
Nein, sie erhielten vom Kaiser als dem obersten Lehnst
Herrn nur ein Lehnsgut. Davon lebten sie. Wer die Rechte
eines Lehnsmannes erlangt Hatte, blieb zeit seines Lebens int
ungestörten Besitz desselben, es sei denn, daß er treulos war.
In diesem Falle mußte er das Gut wieder abgeben. Alle hohen
Reichsbeamten erhielten Lehnsgüter. Diese Güter waren oft so
groß, daß sie dieselben nicht selbst bewirtschaften konnten. Die
Beamten gaben daher einen Teil der Güter an niedere Man-
ner wieder ab (Afterlehn!). Das taten auch die Geistlichen. Zu
ihren Lehnsleuten zählten hauptsächlich die Bauern. Warum?
Die Bauern hatten an der Kirche Schutz.
Erzähle von dem Lehnswesen!
i) In welcher Verfassung lebte die G e i st l i ch k e i t?
Sie genoß die Abgabe des Zehnten (Staatsgesetz!). Kloster-
guter und sonstige geistliche Besitzungen waren unantastbar, muß-