Johann «Cicero. 1486—1499.
Johann Cicero gründet die Universität Frankfurt. Den Kaiser unterstützt
er bei der Durchführung des Landfriedens.
Den Beinamen „Cicero" hat Kurfürst Johann nach einem be¬
rühmten römischen Redner erhalten, weil er sich in der lateinischen Sprache
sehr gut auszudrücken verstand. Er ist der erste Hohenzoller, der, nicht
durch die fränkischen Besitzungen abgelenkt, seine Thätigkeit ganz den
Marken widmete,- er liebte das Land und feine Bewohner.
Um sich eine regelmäßige Einnahme zu verschaffen, führte er mit
Zustimmung der Stände, d. i. des Adels, der Geistlichkeit und der Städte,
eine Viersteuer ein. Das Geld gebrauchte er weniger für seine Bedürfnisse-
er war für sich sehr sparsam — als vielmehr zur Tilgung der von seinem
Vorgänger gemachten Schulden und zur Gründung der Universität
Frankfurt.
Den Kaiser Maximilian unterstützte Kurfürst Johann in seinen
Bemühungen für das deutsche Reich, wo er nur konnte. Namentlich war
er ernstlich bemüht, den allgemeinen Landfrieden in seinem Gebiete
zur Durchführung zu bringen.
Ihm folgte in der Regierung fein ältester Sohn
Joachim I., Aestor. 1499—1535.
Joachim I. sorgt für Ruhe und Ordnung. Beim Austreten Luthers
bleibt er der katholischen Kirche treu. Erwerbung von Ruppin.
Bet dem Tode seines Vaters war er erst 15 Jahre alt. Dieser
Umstand und die durch Mißernte und Krankheit herrschende Not, zum
Teil auch die Lust am Raufen und Rauben verleiteten manche, das alte
Unwesen der Fehden und Räubereien zu erneuern. Als der junge
Kurfürst mit Strenge gegen die Raubritter einzuschreiten versuchte,
gingen sie sogar so weit, ihm zu drohen. An seiner Thür soll sich einmal
der Vers gefunden haben:
„Jochimken, Jochimken, höbe dH,
Wo wy dy krygen, hängen tut; dy!"
Er aber ließ sich nicht beirren, selbst dann nicht, als er erfuhr, daß
die Raubritter ihre Drohung wahr zu machen versuchten. Diejenigen,
welche er in seine Gewalt bekani, ließ er ohne Gnade hinrichten. Als
ihm darüber Vorhaltungen gemacht wurden, antwortete er: „Adelig
Blut habe ich nicht vergossen,- sondern nur Schelme, Räuber und Mörder-
habe ich hinrichten lassen."
Unl keinem Adeligen einen Vorwand zur Selbsthülfe zu lassen, setzte
er einen Gerichtshof ein, der dazu Bestimmt mar, in den Streitigkeiten
des Adels zu entscheiden und gleichzeitig als Aufsichtsbehörde für die
übrigeu Gerichte zu dienen. Es ist dies daü Kammergericht. Sein
Grundsatz war, die Gute» zu belohnen uud den Bösen ihre Thaten mit
gerechten Strafen zu vergelten. Durch vielfache Reisen suchte er sich
selbst zu überzeugen, wie in seinem Lande Gerechtigkeit gepflegt würde.