346 III. 1. Das Allgemeine der dogik. 
lehrtern und erfahrnern Menschen mit Uebereinstim— 
mung widersprochen wird, keinen Grund haben und 
irrig sind. In solchen Faͤllen geben die meisten Stim— 
men fuͤr eine Meinung nicht einmal Wahrscheinlichkeit. 
Wenige schwere Gewichte uͤberwiegen viele leichte. So 
ist es auch mit den Zeugnissen und Belehrungen. 
Da bey sonst gleichen Umstaͤnden die Jugend 
unerfahrner und unbedachtsamer ist, als das reifere 
Alter; so muͤßt ihr den gemeinen Meinungen der Jugend 
nicht folgen, wenn sie von den Erfahrnern fuͤr falsch 
und schaͤdlich erkannt werden. 
Ueber Arbeiten und Kuͤnste sind die Urtheile de⸗ 
rer, die taͤglich damit umgehen, am sichersten, ob— 
gleich, wie sehr viele Urtheile der Menschen, fehlbar. 
Eine jede Erkenntniß, die keinen Einfluß in eure 
Gemuͤthsruhe und Handlungen haben kann, ist fuͤr 
euch am Werthe weit geringer, als die Ausuͤbung 
guter Werke, und eine praktische Erkenntniß, wel— 
che euch uͤber euer Thun und Lassen belehren und so⸗ 
wohl besser als zufriedner machen kann. 
2) Die Festsetzung einiger Begriffe. *) 
a) Von Koͤrpern und Raum. 
Etwas Undurchdringliches, von allen Seiten her 
mit seinem eignen Umfange Umgebnes, welches 
folglich 
MAnumerk. Der vollkommne Jugendlehrer muse diess 
Nauptsttek versteln, oder durch Hũlfe eines Mathema- 
tilters verstehn lernen, um in dem Vverstandnisse des In- 
halts die erwachsnen Scliuler bey gutem Anlasse zu üben.
	        
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