England.
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ihr an, Karl trat auf dem Totenbette zu ihr über, beide hielten zu Frank-
reich, wo sie während der Verbannung ein Asyl gehabt hatten.
1664—1667 wurde der Seekrieg gegen Holland unglücklich geführt.
Nachdem er vorübergehend der Tripelallianz angehört hatte (vgl. § 3),
schloß Karl 1670 von neuem ein Bündnis mit Ludwig XIV., von
dem er ein Jahrgeld erhielt, und beteiligte sich 1672 am Kriege gegen
Holland, wurde aber bereits nach zwei Jahren vom Parlament gezwungen,
Frieden zu schließen.
Karl konnte, ebensowenig wie sein Vater, mit dem Parlament
auskommen; er hielt das gegebene Wort nicht, machte Ausnahmen von
der Amnestie, verfolgte Sektierer und förderte Katholiken. Endlich setzte
das Parlament 1673 die Testakte durch, wonach niemand ein Amt er-
halten konnte, der nicht geschworen hatte, daß er zur anglikanischen Kirche
gehöre, und schützte die Freiheit des einzelnen gegen willkürliche Ver-
Haftung durch die Habeaskorpusakte (1679). Es fragte sich nun, ob
die Bestimmungen der Testakte auch auf den König anzuwenden seien;
denn da Karl II. kinderlos war, stand seinem Bruder Jakob das Recht
auf die Thronfolge zu. Um ihn vom Throne auszuschließen, wurde die
Ausschließungsbill eingebracht, worin er wegen seines religiösen Be-
kenntnisses für unfähig zur Regierung erklärt werden sollte. Doch wurde
über diesen Antrag keine Einigung erzielt. Die Gegner der Bill nannte
man Torys, ihre Anhänger Whigs; die Namen blieben den beiden
großen Parteien des Parlaments.
Da Karl starb, ehe dieser Antrag Gesetz geworden war, gelangte
Jakob II. 1685 zur Regierung. Als ihm von seiner zweiten Gemahlin
ein Sohn geboren worden war und damit die Wahrscheinlichkeit eintrat,
daß England eine katholische Dynastie erhalte, knüpften beide Parteien,
Whigs und Torys, mit Wilhelm III. von Oranien, dem Gemahl
der ältesten (protestantischen) Tochter Jakobs, Verbindungen an und luden
ihn nach England ein. Als er 1688 landete, schloß sich ihm Volk, Heer
und Flotte an, Jakob flüchtete nach Frankreich. (Glorreiche Revolution.)
Das Parlament, das als „Konvention" bezeichnet wurde, da es nicht vom
König berufen worden war, erklärte, Jakob II. habe abgedankt, da er das
Reich verlassen habe, und übertrug die Krone an Wilhelm (1689—1702)
und Maria (1689-1694), mit der Bestimmung, daß ihnen Anna, die
jüngere Tochter Jakobs, folgen solle, wenn sie ohne Erben sterben würden.
Eine gleiche Erklärung erließ das schottische Parlament.
Bei der Übernahme der Regierung bestätigte Wilhelm III. in der
Bill of rights dem Parlament seine Rechte und gab damit England die
Verfassung, die durch das Übergewicht des Parlaments im öffentlichen
Leben und die Gewährleistung gewisser Rechte der Untertanen und der
Gewissensfreiheit für die Dissenters (noch nicht für die Katholiken) ge-
kennzeichnet wird.
Damit beginnt die Zeit des parlamentarischen Königtums in
England.