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4. Karls Sorge für den Ackerbau. Um Ackerbau und Landwirtschaft
zu fördern, ließ er Dörfer bauen, Wälder ausrotten, Sümpfe austrocknen und
Einöden in fruchtbare Gefilde verwandeln. Auch ließ er gute Straßen herstellen
und Brücken bauen, z. B. die große Rheinbrücke bei Mainz. Er selbst ging
in der Pflege des Ackerbaues mit bestem Beispiel voran, indem er auf seinen
Krongütern oder Domänen Musterwirtschaften anlegte, wie sie sonst nur in den
Klöstern bestanden. Über dieselben setzte er Amtleute, denen er genaue Vor¬
schriften gab. Er hatte 163 Domänen, und die Äcker, welche zu diesen Be¬
sitzungen gehörten, waren die am besten gepflegten im ganzen Lande. Auf
seinen Gütern herrschte dieselbe Ordnung wie in der Verwaltung des Reiches;
denn k-r-felbst wir _ghi niisQgzgichngter Landwirt, der sich auch um das Kleinste
zu bekümmern pflegte. Wir haben noch eine von ihm selbst ausgearbeitete
Verordnung über die Bewirtschaftung der königlichen Güter. Er verordnete z. B.
a) Über Weinbau: „Es sollen unsere Amtleute unsere Weinberge übernehmen,
welche in ihren Bezirken liegen, sie gut besorgen und den Wein selbst in gute Gesäße
tun und sorgfältig darauf achten, daß er in keinerlei Weise Schaden leide. Auch
sollen sie von andern Leuten Wein kaufen, um damit die königlichen Pfalzen zu ver¬
sorgen. Von unsern Weinbergen sollen sie uns für unsere Tafel Wein senden. Der
Wein, der von unsern Gütern als Zins gegeben wird, soll in unsere Keller geschickt
werden."
b) Über Bienenzucht: „So viele Landgüter einer in seinem Bezirke hat, so viele
Leute soll er dazu bestimmen, die Bienen für unsere Wirtschaft zu besorgen."
c) Über Geflügelzucht: „In unseren Mühlen' sollen sie im Verhältnis zur Größe
derselben Hühner und Gänse halten, so viel man kann. Auf den Hauptgütern soll
man bei unsern Scheuern nicht weniger als 100 Hühner und mindestens 30 Gänse
halten, auf den Hufengütern aber mindestens 50 Hühner und nicht weniger als
12 Gänse."
„Sie sollen auch gemästete Gänfe und Hühner zu unserem Gebrauche jederzeit
bereit und reichlich vorrätig haben, daß sie an uns geschickt werden können. Und wir
wollen, daß sie die Hühner und Eier, welche die Knechte und Hörigen abgeben, all¬
jährlich vereinnahmen und, wenn wir ihrer nicht bedürfen, sie verkaufen."
„Ein jeder Amtmann soll auf unsern Landgütern einzelne edle Vögel: Pfauen,
Fasanen, Enten, Tauben, Rebhühner, Turteltauben, um des Schmuckes willen, halten."
d) Über besondere Pflichten der Amtleute: „Ein jeder Amtmann liefere Jahr
für Jahr zu Weihnachten uns ein Verzeichnis von all unserm Gute und Ertrage:
Was von Ochsen vorhanden ist, von Hufen, welche gepflügt werden sollen, von dem
ohne unsere Erlaubnis in unfern Forsten gefangenen Wild, von Mühlen, Feldern,
Brücken und Fähren, Märkten und Weinbergen, von Heu, Holzhöfen, Kien, Schindeln
und Bauholz, von Brachland, Hülsenfrüchten, Wolle, Flachs und Hanf, von Baum¬
früchten, großen und kleinen Nüffen, veredelten Bäumen, Gärten, Rübenland und
Fischteichen, von Leder, Fellen und Hörnern, Honig und Wachs, Fett und Seife, Maul-
beerwein, Met und Essig, Bier, jungem und altem Wein, altem und neuem Getreide,
von Hühnern, Eiern und Gänsen, von Fischern, Schmieden, Schildmachern und
Schustern, von Drehern und Sattlern, von Kisten und Schränken, Schmiedewerkstätten,
Eisen- und Bleigruben; von Abgabenpflichtigen: und zwar alles getrennt vonein¬
ander und wohl geordnet, daß wir imstande sind, zu wissen, was und wie viel wir
von jeder Art haben."