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15. Dev dreißigjährige Krieg (1618—48). ^?i8
Ursachen. Im Augsburger Religionsfrieden war nicht jedem
einzelnen freie Religionsübung zugesichert, sondern nur den Ständen,
d. H. den Reichsfürsten und freien Städten. Diese hatten das Recht,
zu bestimmen, welches Bekenntnis in ihrem Gebiete gelten sollte'
Sie durften daher ihre Unterthanen selbst mit Anwendung von Zwang
bei demselben erhalten oder zu ihm zurückführen. Darüber hatte
man sich in dem Augsburger Religionsfrieden nicht geeinigt, ob ein
Bischof, der zur evangelischen Lehre übergetreten war, in seiner
Stellung bliebe oder einem katholischen Nachfolger Platz machen
müßte. Das gab zu vielen Streitigkeiten Anlaß. In jenen Zeiten
übte man überhaupt selten Duldung (Toleranz) gegen Andersglau¬
bende, sondern hielt sich für verpflichtet, dieselben, sei es auch mit
Gewalt, zu bekehren. In Frankreich, Spanien und Italien wurden
zahlreiche Evangelische ihres Glaubens wegen durch das Ketzergericht
(Inquisition) verurteilt und auf Befehl der weltlichen Obrigkeit ver¬
brannt. Der Orden der Jesuiten hatte es sich zum Ziele gesetzt, die
Abgefallenen zur katholischen Kirche zurückzuführen. Auch in Süd¬
deutschland trat eine Zeit der Gegenreformation ein; tn Steiermark
Z. B. duldete der Herzog Ferdinand nur den katholischen Glauben;
die Evangelischen mußten das Land verlassen. Auch die protestan¬
tischen Stände suchten in ihren Staaten die Glaubenseinheit oft durch
harte Mittel aufrecht zu erhalten. Daher geschah es, daß es zu
keinem rechten Religionsfrieden kam und die Gemüter der Menschen
in Unruhe blieben. Man lebte in der Besorgnis, daß der Religions¬
krieg wieder ausbrechen würde. Schon hatte sich ein protestantischer
Bund, die Union, und ein katholischer, die Liga, gebildet.
Veranlassung. Der Kampf kam 1618 und zwar in Böhmen
zum Ausbruch. Die deutschen Könige Ferdinand I. und Maximilian II.,
welche zugleich Herrscher in Böhmen waren, hatten den Religions¬
frieden gehalten, unter Rudolf II. erhielten die Böhmen sogar einen
Freibrief (Majestätsbrief), nach welchem den weltlichen Ständen uud
den Unterthanen derselben Religionsfreiheit gewährt wurde. Als
nach Rudolfs Tode Matthias regierte, geschah es, daß auch die
Unterthanen eines Bischofes und eines Abtes sich Kirchen erbauten,
daran aber durch Gewalt gehindert wurden. Der König wies ihre
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