48 Anhang.
Volksschule, ^zn vielen Städten gibt es Gymnasien, und auch Universitäten
sind zahlreich vorhanden. In besonderen Fachschulen können die Leute alles
lernen, was sie für die Landwirtschaft, den Bergbau, das Hüttenwesen und
den Handel brauchen.
Um die Hebung des Landes sind der Kaiser und seine Regierung eifrig
bemüht. Feuchte und sumpfige Felder und Wiesen werden entwässert. (Drainage.)
Sandige und unfruchtbare Landstriche werden durch künstliche Düngemittel
verbessert. Gute Landstraßen und Kanäle werden gebaut. Fast in jedem
Dorfe ist eine Post. Für den doppelten Betrag werden Postsendungen bis
in die fernsten Länder des Weltpostvereins angenommen. Die Eisenbahnen
find überall leicht zu erreichen. Deutsche Schiffe führen deutsche Waren in
alle Länder. Der Telegraph befördert Nachrichten mit Blitzesschnelle über
die ganze Welt. Durch das Telephon können viele Meilen entsernt wohnende
Personen miteinander sprechen.
Bürgerpflichten. Für diese großen Wohltaten hat jeder Deutsche auch
Pflichten zu erfüllen. Er muß Achtung vor dem Gesetze und der Obrigkeit
haben. Seinem Kaiser muß er treu bleiben und als Soldat ihn und sein
Vaterland tapfer verteidigen. Zu den Kosten für die Verbesserung des Landes
muß er in den Steuern auch gern kleine Beiträge zahlen.
Des Reiches Wehr. In der alten Zeit wurden die Soldaten nur für
den Krieg angeworben. Man nannte sie Söldner. Der Große Kurfürst
führte das erste stehende Heer ein, welches auch im Frieden unter den Waffen
blieb. Dieses Heer wurde unter Friedrich Wilhelm I. und Friedrich TL. stark
vermehrt. Nach dem unglücklichen Frieden zu Tilsit führte Friedrich Wilhelm III.
die allgemeine Wehrpflicht ein. Jeder gesunde Untertan des Staates ohne
Unterschied der Geburt ist jetzt zum Soldatendienste verpflichtet. Deutschlands
Heer steht keinem anderen an Tüchtigkeit und Stärke nach. Unsere Land¬
armee — Infanterie, Kavallerie, Artillerie, Pioniere, Train — zählt im
Frieden ungefähr 495000 Soldaten. Im Stiege kann sie auf mehrere
Millionen vermehrt werden. Eine starke Kriegsflotte — Linienschiffe, Kreuzer,
Kanonenboote, Torpedoboote, Schulschiffe — schützt die deutschen Untertanen
im Auslande und den deutschen Handel.
Die Verwaltung Preußens. Der König ist unverletzlich und unver¬
antwortlich. Die Verantwortung für die Regierung tragen die Minister —
Minister des Äußern, Minister des Innern, Kultusminister, Handelsminister,
Finanzminister. — An der Spitze der Provinzen stehen die Oberpräfi-
denten, an der der Regierungsbezirke die Präsidenten, an der der Kreise
die Landräte. Die Gesetze gibt der König gemeinschaftlich mit dem Land¬
tage, der aus dem Herrenhause und dem Abgeordnetenhause besteht.
Das Herrenhaus besteht aus erblichen, gewählten und vom König ernannten
Vertretern. Die 433 Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden gewählt.
Jeder 25 Jahre alte Preuße, der die bürgerlichen Rechte besitzt, ist zur Wahl
berechtigt.
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Druck von Karl Marquart in Leipzig.