Full text: Vom Regierungsantritt Karls des Großen bis zum Tode Friedrichs des Großen (Teil 2 = Klasse 2)

138 VII. Königtum und Parlament in England. 
Hängern zählte. Als wichtigste Einrichtung der kalvinischen Gemeinden 
erschien das Kollegium der aus freier Wahl hervorgehenden Ältesten 
(Presbyter); daher nannte sich die Partei, die vor allem die Ver¬ 
fassung der anglikanischen Kirche umgestalten wollte, Presbyterianer; 
das Vorbild fanden sie in den Ordnungen der schottischen Kirche. Im 
Parlament machten sich diese Gegensätze bereits geltend, aber sie traten 
unter Elisabeth zurück, da das ganze Volk in der Königin die Ver¬ 
treterin des nationalen Willens sah und sich der kräftigen Förderung 
der Macht und des Wohlstandes unter ihrer Regierung erfreute. 
Die gemeinsame Verehrung der Herrscherin milderte die inneren 
Gegensätze. Man fühlte wohl, daß die Verfassung der Kirche nicht 
dem englischen Geist entsprach, wie er sich in Parlamentarismus und 
Selbstverwaltung auswirkte, man sprach diese Reformforderungen auch 
offen aus, aber man stellte sie vor den großen auswärtigen Aufgaben 
zurück, die die Zusammenfassung aller Kräfte verlangten. 
Auf Elisabeth folgte 1603 Jakob I. von Schottland, der 
Sohn Maria Stuarts. Er geriet bald in Abhängigkeit von den Geld¬ 
bewilligungen des Parlaments. In diesem machten sich aber starke 
puritanische und besonders presbyterianische Strömungen geltend- 
So trat es immer wieder mit dem Verlangen nach Abschaffung der 
anglikanischen Kirchenverfassung hervor. Das lehnte der König aber 
ab, da gerade diese Kirchenform eine wichtige Stütze seiner Macht 
war; die Geistlichen der Staatskirche hatte er weit mehr in der Land 
als die Beamten der Selbstverwaltung. Der unter ihm begonnene 
Streit dauerte unter seinem Sohne Karl I. fort. Die Erhebung des 
„Pfund- und Tonnengeldes", einer indirekten Steuer, die früher den 
Königen auf Lebenszeit bewilligt war, wollte man ihm nur von Jahr 
zu Jahr zugestehen. Demgegenüber zeigte Karl, von dem Bewußt¬ 
sein des göttlichen Arsprungs der königlichen Würde erfüllt, die 
Neigung, das Königtum in England auch unumschränkt zu machen, 
wie es in den wichtigeren Festlandsstaaten geworden war. Das 
Parlament trat ihm 1628 mit der Petition of Rights entgegen, 
die eine gesetzliche Sicherheit der Staatsbürger gegen willkürliche Be¬ 
steuerung und Verhaftung, also gerade Bürgschaften gegen den 
Absolutismus verlangte. Karl sah sich genötigt, diese Forderungen 
zuzugestehen, aber er versuchte von nun an, ohne ein Parlament zu 
regieren. Unter seinen Räten leistete ihm Graf Strafford dabei 
besonders tatkräftige Dienste. 
Daneben verschärfte sich der Gegensatz auf kirchlichem Gebiete. 
Da Karl weniger Widerstand von den Katholiken als von den 
Puritanern und Presbyterianern erfuhr, trat er zu ihnen in ein 
freundlicheres Verhältnis. Das erweckte im Volke den Argwohn,
	        
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