138 VII. Königtum und Parlament in England.
Hängern zählte. Als wichtigste Einrichtung der kalvinischen Gemeinden
erschien das Kollegium der aus freier Wahl hervorgehenden Ältesten
(Presbyter); daher nannte sich die Partei, die vor allem die Ver¬
fassung der anglikanischen Kirche umgestalten wollte, Presbyterianer;
das Vorbild fanden sie in den Ordnungen der schottischen Kirche. Im
Parlament machten sich diese Gegensätze bereits geltend, aber sie traten
unter Elisabeth zurück, da das ganze Volk in der Königin die Ver¬
treterin des nationalen Willens sah und sich der kräftigen Förderung
der Macht und des Wohlstandes unter ihrer Regierung erfreute.
Die gemeinsame Verehrung der Herrscherin milderte die inneren
Gegensätze. Man fühlte wohl, daß die Verfassung der Kirche nicht
dem englischen Geist entsprach, wie er sich in Parlamentarismus und
Selbstverwaltung auswirkte, man sprach diese Reformforderungen auch
offen aus, aber man stellte sie vor den großen auswärtigen Aufgaben
zurück, die die Zusammenfassung aller Kräfte verlangten.
Auf Elisabeth folgte 1603 Jakob I. von Schottland, der
Sohn Maria Stuarts. Er geriet bald in Abhängigkeit von den Geld¬
bewilligungen des Parlaments. In diesem machten sich aber starke
puritanische und besonders presbyterianische Strömungen geltend-
So trat es immer wieder mit dem Verlangen nach Abschaffung der
anglikanischen Kirchenverfassung hervor. Das lehnte der König aber
ab, da gerade diese Kirchenform eine wichtige Stütze seiner Macht
war; die Geistlichen der Staatskirche hatte er weit mehr in der Land
als die Beamten der Selbstverwaltung. Der unter ihm begonnene
Streit dauerte unter seinem Sohne Karl I. fort. Die Erhebung des
„Pfund- und Tonnengeldes", einer indirekten Steuer, die früher den
Königen auf Lebenszeit bewilligt war, wollte man ihm nur von Jahr
zu Jahr zugestehen. Demgegenüber zeigte Karl, von dem Bewußt¬
sein des göttlichen Arsprungs der königlichen Würde erfüllt, die
Neigung, das Königtum in England auch unumschränkt zu machen,
wie es in den wichtigeren Festlandsstaaten geworden war. Das
Parlament trat ihm 1628 mit der Petition of Rights entgegen,
die eine gesetzliche Sicherheit der Staatsbürger gegen willkürliche Be¬
steuerung und Verhaftung, also gerade Bürgschaften gegen den
Absolutismus verlangte. Karl sah sich genötigt, diese Forderungen
zuzugestehen, aber er versuchte von nun an, ohne ein Parlament zu
regieren. Unter seinen Räten leistete ihm Graf Strafford dabei
besonders tatkräftige Dienste.
Daneben verschärfte sich der Gegensatz auf kirchlichem Gebiete.
Da Karl weniger Widerstand von den Katholiken als von den
Puritanern und Presbyterianern erfuhr, trat er zu ihnen in ein
freundlicheres Verhältnis. Das erweckte im Volke den Argwohn,