Full text: Handbuch für den Geschichtsunterricht in preußischen Volksschulen

44 Dritter Abschnitt. Das Frankenreich von seiner Gründung durch Chlodwig rc. 
b) Die Kaiserkrönung Karls. 
Karl war der Beschützer der Christenheit, ein Freund des Papstes in 
Rom. Schon einmal war er zum Schutz des Papstes nach Rom gezogen; 
auch der neue Papst, Leo III., wandte sich in der Not an den Frankenkönig. 
Der genannte Papst hatte unter der Verwandtschaft des vorigen Papstes, die 
es verdroß, daß nicht aus ihrer Mitte der Papst gewählt worden war, viele 
Feinde. Sie überfielen den Papst auf offener Straße, mißhandelten und ver¬ 
trieben ihn. Da erschien derselbe 799 in Paderborn vor König Karl. Er 
klagte demselben die erfahrene Beleidigung und bat ihn um seinen Schutz. 
Da zog der König mit einem Heer über die Alpen, führte den Papst mit 
allen Ehren nach Rom zurück, bestrafte seine Beleidiger und setzte ihn feierlich 
tu fein Amt wieder ein. Als nun der König 800 an dem heiligen Tage 
der Geburt unseres Herrn zur Feier der Abesse in die Kirche des heiligen 
Petrus kam und vor dem Altar zum Gebet sich neigte, setzte ihm der Papst 
Leo eine Krone auf das Haupt unter dem lauten Zuruf des Volkes: „Dem 
erhabenen Karl, dem von Gott gekrönten, großen und friedebringenden Kaiser 
der Römer, Leben und Sieg!" Run nahm der Frankenkönig den Titel eines 
römischen Kaisers an und ließ sich aufs neue huldigen. So war Karl der 
Große der Begründer „des heiligen römischen Reiches fränkischer Nation." 
c) Seine Reichsverwaltung. 
Kaiser Karl ist von der Nachwelt „der Große" genannt worden. Groß 
war er als Kriegsheld, als Begründer und Schöpfer eines gewaltigen Reiches, 
groß zeigte er sich, da er dieses Reich auch gut und weise zu regieren verstand. 
Das ganze Reich war in Regierungsbezirke oder Gaue geteilt. Der 
oberste Beamte eines Gaues war der Gaugraf; derselbe hatte den Heerbann 
zu sammeln und dem Könige zuzuführen, er hatte den Vorsitz bei Gericht 
und die Sorge für den Landfrieden. Jeder Gau zerfiel in Hundertschaften. 
(Je 100 Hofbesitzer bildeten eine solche und hatten einen Vorsteher.) 
Zum Heeresdienst waren zunächst alle diejenigen verpflichtet, welche von 
dem Könige Güter zu Lehen hatten, sodann alle freien Männer. Sie mußten 
sich für den Krieg selbst bewaffnen, auch auf 3 Monate mit Mundvorrat 
versehen. Von den Ärmeren, welche diese Pflicht allein nicht leisten konnten, 
rüsteten je 3 oder 5 einen Mann ans und versorgten ihn. 
Es gab damals noch keinen besonderen Richterstand. Zur Auffindung 
des Urteils wurden rechtschaffene, erfahrene Männer des Gan's als Schöffen 
ausgewählt, die unter dem Vorsitz des Grafen richteten. Nur dreimal im 
Jahr versammelten sich alle freien Männer des Gau's und richteten über 
wichtigere Rechtssachen. Um die Grafen und Bifchöfe in ihrer Amtsführung 
F überwachen und zu beaufsichtigen, sandte der König alle Vierteljahr zwei 
Sendboten bald in diese, bald in jene Provinz. Einer dieser Sendboten war 
ein Bischos, der andere ein weltlicher Beamter. 
Jährlich hielt der König zwei große Reichsverfammlungen ab. Die 
wichtigste von beiden war das Maifeld, so genannt, weil sie im Mai ab¬ 
gehalten wurde, die zweite war im Herbst. Hier wurde verhandelt über 
Krieg und Frieden, hier statteten die Sendboten ihre Berichte ab, und der
	        
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