Full text: Abriß der bayerischen Geschichte

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nahmen, unter dem Vorsitze Österreichs verwaltet. Nach 
dem Verhältnisse seiner Macht erhielt Bayern für die Beschluß- 
fassung in der vollen Versammlung aller 39 Mitglieder vier Stimmen, 
in dem engeren Ausschusse von 17 Bundesstaaten eine Stimme. 
32. Die inneren Verhältnisse Bayerns unter Maximilian 
Joseph. 
Mit freudiger Hoffnung hatte Bayern den Regierungsantritt 
Maximilians begrüßt, von welchem es die Besserung der Zustände 
des Landes erwartete. Die Aufgabe Maximilians war schwer, denn 
die verschiedenen Gebiete, welche zu Bayern hinzukamen und von 
denen jedes wieder andere Gesetze und Gewohnheiten hatte, sollten 
nun alle die gleiche Ordnung und Verwaltung erhalten. 
Achtzehn Jahre lang stand dem Fürsten für diesen Zweck als Ratgeber 
der Minister Freiherr von Montgelas zur Seite. Viele Miß- 
brauche wurden beseitigt, tüchtige Beamte des In- und Auslandes 
berufen, das Land neu eingeteilt und die Behörden in einer Weise 
zu einander geordnet, daß ihre Thätigkeit förderlich ineinander griff. 
Adel und Geistlichkeit mußten ihre alten Vorrechte auf- 
geben und sich gleich dem Bürger- und Bauernstande nun auch 
der Besteuerung unterwerfen. Die oft sehr drückenden Fron¬ 
dienste, welche ehedem der Bauer seinem Gutsherrn zu leisten hatte, 
konnten nun gegen eine Entschädigung an die Gutsherrn abgelöst 
1808 werden, und ebenso wurde im I. 1808 die Leibeigenschaft 
in Bayern überall aufgehoben. 
Im I. 1818 erhielten die Gemeinden der Städte und 
Dörfer eine freiere Verfassung. Unter Obrigkeiten, die sie 
selbst wählen durften, sollten ste; ihre eigenen Angelegenheiten fortan 
verwalten dürfen; nur das Aufsichtsrecht behielt sich die Regierung 
-dabei vor. Für das ganze Land aber wurde am 26. Mai 
1818 1818 eine Verfassung eingeführt, nach welcher der König 
26,1Rai fortan nur unter Mit Wirkung der Vertreter des Landes 
Gesetze geben und Stenern erheben wollte. Durch zwei 
Kammern sollte hiefür das Land vertreten sein, durch die 
der Reich sr ate, welche durch Geburt, Amt oder Wahl des Königs
	        
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