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nahmen, unter dem Vorsitze Österreichs verwaltet. Nach
dem Verhältnisse seiner Macht erhielt Bayern für die Beschluß-
fassung in der vollen Versammlung aller 39 Mitglieder vier Stimmen,
in dem engeren Ausschusse von 17 Bundesstaaten eine Stimme.
32. Die inneren Verhältnisse Bayerns unter Maximilian
Joseph.
Mit freudiger Hoffnung hatte Bayern den Regierungsantritt
Maximilians begrüßt, von welchem es die Besserung der Zustände
des Landes erwartete. Die Aufgabe Maximilians war schwer, denn
die verschiedenen Gebiete, welche zu Bayern hinzukamen und von
denen jedes wieder andere Gesetze und Gewohnheiten hatte, sollten
nun alle die gleiche Ordnung und Verwaltung erhalten.
Achtzehn Jahre lang stand dem Fürsten für diesen Zweck als Ratgeber
der Minister Freiherr von Montgelas zur Seite. Viele Miß-
brauche wurden beseitigt, tüchtige Beamte des In- und Auslandes
berufen, das Land neu eingeteilt und die Behörden in einer Weise
zu einander geordnet, daß ihre Thätigkeit förderlich ineinander griff.
Adel und Geistlichkeit mußten ihre alten Vorrechte auf-
geben und sich gleich dem Bürger- und Bauernstande nun auch
der Besteuerung unterwerfen. Die oft sehr drückenden Fron¬
dienste, welche ehedem der Bauer seinem Gutsherrn zu leisten hatte,
konnten nun gegen eine Entschädigung an die Gutsherrn abgelöst
1808 werden, und ebenso wurde im I. 1808 die Leibeigenschaft
in Bayern überall aufgehoben.
Im I. 1818 erhielten die Gemeinden der Städte und
Dörfer eine freiere Verfassung. Unter Obrigkeiten, die sie
selbst wählen durften, sollten ste; ihre eigenen Angelegenheiten fortan
verwalten dürfen; nur das Aufsichtsrecht behielt sich die Regierung
-dabei vor. Für das ganze Land aber wurde am 26. Mai
1818 1818 eine Verfassung eingeführt, nach welcher der König
26,1Rai fortan nur unter Mit Wirkung der Vertreter des Landes
Gesetze geben und Stenern erheben wollte. Durch zwei
Kammern sollte hiefür das Land vertreten sein, durch die
der Reich sr ate, welche durch Geburt, Amt oder Wahl des Königs