— 174 —
doch im Gefühl eines Besiegten lebte. 1085 starb er in Salerno
mit den Worten: „Ich habe die Gerechtigkeit geliebt und das Böse
gehabt, darum sterbe ich in der Verbannung."
Sein Nachfolger Urban II. vertrat ebenso den Herrfchastsae-
danken der Kirche, weshalb die Feindschaft zwischen Kaiser und
Papst fortdauerte. Auch die inneren Kämpfe in Deutschland hörten
mcht auf. Ein neuer Gegenkönig kam zwar nicht zur Geltung -
leider mußte aber Heinrich erleben, daß sich sogar seine Söhne
gegen ihn erhoben und ihn zur Abdankung zwangen. Von so
schweren Lebenssorgen erlöste den Vielgeprüften 1106 der ^od
Aber mich jetzt fand er keine Ruhe. Da er wieder mit dem
Banne belegt und noch nicht freigesprochen worden war, versagte
ihm die Kirche ein ehrliches Begräbnis. 5 Jahre mußte der
Sarg auf ungeweihter Erde stehen, bis der Bann von dem Toten
genommen wurde.
Heinrich IV. war ein hochbegabter Herrscher. Wenn er auch
durch sein leidenschaftliches Wesen manche innere Verwicklung selbst
verschuldet hat, so muß doch anerkannt werden, daß er in schweren
Zeiten, in denen wohl ein schwacher Regent unterlegen wäre, den
maßlosen päpstlichen Ansprüchen gegenüber die Krone mit Tapfer¬
keit verteidigt und gerettet hat. Bei all seinen Sorgen fand er
auch uoch Zeit zur Pflege der Kunst. So hat er den Kaiserdom
zu Speyer vollendet und prächtig ausgestattet Vor allem war
er auch ein Freund der Armen und Bedrängten, sie haben ihm
ein dankbares Andenken bewahrt.
f) Das Wormser Konkordat, ltntcr seinem Sohne Heinrich V. sand
bei ^nvestiturstreit seine Lösung. Schon in den ersten Regierungs¬
jahren kam zwischen Kaiser uud Papst ein Vertrag zustande, nach
dem jener unter der Bedingung aus die Investitur verzichten wollte,
daß die Bischöfe und Geistlichen alle ihre Besitzungen und Rechte
etn das Reich zurückgäben. Dagegen erhob sich aber unter deu
Bischöfen ein Sturm der Entrüstung. Sie wollten sich ihrer welt¬
lichen Macht nicht entäußern, so daß sich der Vertrag als undurch¬
führbar erwies. Erst 1122 wurde der Streit durch das Wormser
^vnkordat endlich beigelegt. Der Kaiser verzichtete darauf, die
Bischöfe und Reichsäbte zu ernennen, gestand dem Kapitel der
Domherren uud dem Klosterkonvent die freie Wahl zu und behielt
sich nur das Recht, bei der Wahlhandlung anwesend zu sein oder
einen Vertreter zu entsenden. Bei der Investitur übergab er künftig