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herausgeben sollten, dessen letzter Herzog Bogislaw XIV. 1637
gestorben war; aber die Schweden ließen, obwohl sie sein Erb¬
recht anerkannten, ihre Beute nicht fahren. Endlich einigte man
sich im westfälischen Frieden 1648 dahin, daß der Kurfürst
Hinterpömmern und das Bistum Kamin und statt des übri¬
gen Pommerns die Bistümer Halberstadt, Minden und das
Erzbistum Magdeburg erhielt; diese längst evangelisch gewor¬
denen Stifter wurden nunmehr in weltliche Fürstentümer ver¬
wandelt (säkularisiert). Den reformierten Reichsständen erteilte
jener Friede gleiche Rechte mit den lutherischen und katholischen,
allen aber gab er das Recht, unter sich und mit fremden Mäch¬
ten Bündnisse zu schließen unb Krieg zu führen, außer gegen
Kaiser unb Reich. Die (1189) beutschen Lanbesherren waren seit¬
dem vom Kaiser säst ganz unabhängig, die Zerrissenheit Deutsch¬
lands besiegelt und das Ausland übermächtig. Zumal die Fran¬
zosen, durch den Raub des Elsaß nicht gesättigt, fügten der deut¬
schen Nation immer neuen Schimpf und Schaden zu. Das Kaiser¬
haus Habsburg aber, welches den dreißigjährigen Krieg ver¬
schuldet hatte, benutzte seine Stellung in Deutschland fortan
nur noch dazu, auf Kosten desselben die österreichischen Staaten
zu vergrößern.
§ 33. Von den i. I. 1648 gemachten Landerwerbungen ist
die pommersche die wichtigste gewesen. Pommern besaß schon
durch seine Lage zwischen der Mark Brandenburg und der See
(nach welcher es von den Slawen benannt wurde: pomore „am
Meer") für den Staat einen hohen Wert, hohem aber noch durch
die zähe Kernkraft und ungemeine militärische Tüchtigkeit seiner
Bevölkerung. Lange behaupteten die alten Pommern ihre Selb¬
ständigkeit unter einheimischen Fürsten, zuerst gegen die Polen,
die ihnen nur Pommerellen abringen konnten, dann gegen die
Brandenburger. Dem Christentum und Deutschtum wandten sie
sich meist freiwillig zu; doch herrscht in einem kleinen Teile
Hinterpommerns, bei den Kassuben, noch jetzt die alte, slawische
Sprache. Im 13. Jahrhundert breitete sich der Name Pommern
westlich der Oder bis zum Müritzsee und Ryckfluß aus, wo Luti-
zen und Abotriten ebenfalls germanisiert waren. Dies ganze Ge¬
biet mit den Hauptorten Stettin und Demmin beherrschte um
1270 Herzog Barnim I. Seine Söhne teilten es 1295 so, daß
der ältere Bostislaw IV. Pommern-Wolgast (das Land nörd¬
lich der Peene und Jhna), der jüngere Otto I. Pommern-