Full text: Kaisers Bilder und Lebensbeschreibungen aus der Weltgeschichte

107. Der Ausbau des Deutschen Reichs. 261 
sache und erhielt durch die Reichsverfassung die Grundzüge seiner Ord¬ 
nung. Danach gilt die Post für das gesamte Gebiet des Deutschen 
Reichs als einheitliche Verkehrsanstalt und wird als solche verwaltet. 
Nur für Bayern und Württemberg gelten besondere Bestimmungen. 
Ein einheitlicher niedriger Portosatz wurde eingeführt. Sehr 
erleichtert wurde der Verkehr durch die schon 1869 eingeführte Post¬ 
karte. Eng verbunden mit dem Postwesen ist das Telegraphen¬ 
wesen, das ebenso wie auch das Fernsprechwesen Reichssache ist. 
Zur Verwaltung des gesamten Postwesens wird das Reich in Ober¬ 
postdirektionen eingeteilt, unter denen die einzelnen Postanstalten stehen. — 
Um den Postverkehr mit fremden Staaten zu erleichtern, wurde auf 
Anregung des Generalpostmeisters Stephan 1874 zu Bern der Welt¬ 
postverein gegründet, zu dem jetzt fast sämtliche Länder der Erde 
gehören. Innerhalb des Weltpostvereins werden alle Postsachen gegen 
ein einheitliches Vereinsporto befördert. 
Während so das Postwesen Reichssache ward, blieben die Eisen¬ 
bahnen den Einzelstaaten überlassen, welche die meisten in ihren Gebieten 
liegenden Privatbahnen ankauften und verstaatlichten. Dem Reiche 
gehören nur die Eisenbahnen Elsaß-Lothringens. 
7. Deutsche Kolonien. Durch den aufblühenden Handel und 
Gewerbefleiß sah sich Deutschland genötigt, neue Bezugsquellen der Roh¬ 
stoffe und neue Absatzgebiete für fertige Waren zu suchen. Schon längst 
hatten einzelne deutsche Kaufleute in fremden Erdteilen Handels¬ 
niederlassungen gegründet. Da das Reich sich aber nicht um sie 
kümmerte, waren sie den Feindseligkeiten der Wilden und neidischer 
Großmächte schutzlos ausgesetzt. Daher erscholl aus dem deutschen Volke 
die Forderung, die deutschen Handelsniederlassungen in den noch herren¬ 
losen fremden Ländern dadurch zu schützen, daß sie als deutsche 
Kolonien erklärt würden. Das geschah auch. 1884 wurde Deutsch- 
Südwestafrika, wo der Bremer Kaufmann Lüderitz große Besitzungen 
erworben hatte, unter den Schutz des Reichs gestellt. In demselben 
Jahre nahm der Afrikareisende Gustav Nachtigal als Reichskommissar 
das Togo land unweit der alten verfallenen Kolonie des Großen Kur¬ 
fürsten und das Kamerun gebiet, wo der Hamburger Kaufmann 
Woermann blühende Handelsniederlassungen besaß, für Deutschland in 
Besitz, und im folgenden Jahre kam Dentsch-Ostafrika hinzu, das 
der Afrikareisende Karl Peters durch Verträge mit Negerhäuptlingen 
erworben hatte. Auch in Australien faßte das Reich durch die 
Erwerbung des Bismarckarchipels, des Nordostens von Neuguinea 
(Kaiser Wilhelmsland), eines Teils der Salomonsinseln und 
der Marschallinseln Fuß. Damit war Deutschland in die Reihe der 
Kolonialstaaten eingetreten. Zur Förderung des deutschen Handels mit 
Ostasien, Australien und Afrika wurde eine regelmäßige Dampfer¬ 
verbindung mit diesen Ländern hergestellt, wozu das Reich eine 
ansehnliche Unterstützung gewährte. 
8* Die Arbeiterverficherimgsgesetze. Durch den gewaltigen 
Aufschwung der Industrie war auch der (Itand der gewerblichen Arbeiter 
sehr gewachsen. Seine wirtschaftliche Lage war aber bei alledem recht
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.