Full text: [Hauptbd.] ([Hauptbd.])

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132. Unsere Gebühren und Stenern. 
1. Schule und Kirche, Landstraßen und Eisenbahnen, Posten und 
Telegraphen, das Heer und die Marine, samt allen Beamten, die ganze 
Verwaltung und Rechtspflege kosten Geld, viel Geld. So weit es 
möglich ist, muß jeder, der eine öffentliche Einrichtung benutzt, sei es nun 
Post oder Eisenbahn, Telegraph oder Gericht, oder irgend eine andere 
Einrichtung, die Benutzung derselben sogleich in irgend einer Form be¬ 
zahlen. So entstehen die Gebühren, wie Fahrgeld für Post und Eisen¬ 
bahn, die Gerichtskosten u. s. w. Es ist aber nicht immer möglich, den 
Wert einer solchen Benutzung im Einzelnen zu bestimmen. Wir besuchen 
Schule und Kirche, benutzen Straßen, Brücken und Chausseen und ge¬ 
nießen den Schutz der Obrigkeit und die Vorteile einer geordnete^Ver- 
waltung, ohne jedesmal besonders dafür zu bezahlen. In solchen fällen 
tritt die ganze Gemeinde oder der ganze Staat, d. h. alle Angehörigen 
des Ortes oder des Landes nach Maßgabe ihres Vermögens und ihrer 
Lebensweise für die Einrichtung ein, indem sie durch Stenern, Abgaben 
oder Lasten die erforderliche Summe aufbringen. Nach dem Zwecke, dem 
sie dienen, giebt es Schul- und Kirchen-, Gemeinde- und Staatssteuern; 
nach der Art der Erhebung direkte und indirekte Steuern. Außer den 
Gebühren und Steuern hat der Staat auch jetzt noch Einnahmen aus 
dem Fiskus, das sind Höfe, Wälder, Bergwerke und Salinen, die ihm 
besonders gehören, und die der Landesherr verwalten läßt. 
2. Die Erhebung der Steuern geschieht durch besondere Beamten, 
die Steuerbeamten. Die direkten Steuern werden von jedem Steuer¬ 
zahler direkt an diese Beamten bezahlt, und die Bezahlung wird auf dem 
Steuerzettel bescheinigt. Die indirekten Steuern werden nach wie vor 
von den Verbrauchsgegenständen erhoben. — Da alle Steuern in dre 
Stenerkasie fließen, so'muß derjenige, der vom Staate Gehalt oder 
Vergütungen zu verlangen hat, diese von der Stenerkasie holen und 
über den Empfang eine Quittung ausstellen. Der Steuerbeamte tragt 
alle Einnahmen und Ausgaben in seine Bücher ein und muß am Ende 
des Jahres nachweisen, daß Bücher und Kasse genau miteinander 
stimmen. So werden Jahr aus, Jahr ein viele Millionen Man ein¬ 
genommen und ausgegeben, ohne daß all das Geld hin- und her¬ 
geschickt wird. Die Überschüsse fließen ans den Stenerkasien rn dre 
Hanptkasien der Regierungen, des Staates und des Reichs_ Eine 
weise Einrichtung regelt den Geschäftsgang und laßt jedes Dmg m 
aller Ruhe uud Stille zu seinem Zweck und Ziele kommen. Das ist 
der Segen einer guten Regierung. 
„Nimmer wird das Reich zerstöret. 
Wenn wir einig sind und treu!" 
Albert gimbci* »rcunftfwetg.
	        
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