IV.
Die seit des Verfalls der Kaisermacht.
„Das Alte stürzt;
es ändert sich die Zeit!"
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41. Wie das alte deutsche Reich verfiel.
1. Als die alten Stammesherzogtümer zerfielen, verwischte sich
auch das Lehnsverhältnis; die Lehen wurden erblich, da das Lehns¬
gut stillschweigend vom Vater auf den Sohn überging. 2)ie ehe¬
maligen Lehnsmänner: Kurfürsten und Herzoge, Grafen, Bischöfe,
Abte und freie Städte betrachteten sich nun als selbständige Herren
und stellten sich als Reichsstände dem Kaiser zur Seite; sie wollten
selten gehorchen, aber in allen wichtigen Angelegenheiten gefragt sein.
Damit war der Lehnsherrschaft die Spitze abgebrochen. Alle großen
Reichslehen waren also erblich geworden, nur der Kaiserthron nicht;
die Kurfürsten wählten nach wie vor; sie waren die Mächtigsten im
Lande, und wer den Thron erlangen wollte, der mußte sich schon
vorher um ihre Gunst bewerben, ihnen möglichst viele Wünsche er¬
füllen und manche Rechte, die sonst nur dem Kaiser zustanden, an
sie abtreten; das Mnnzrecht, Bergwerksregal, Stadt- und Markt¬
recht mögen hier nur als solche besonders benannt sein. Das Ansehen
der kaiserlichen Gewalt wurde dadurch immer geringer, so daß kaum
noch ein deutscher Fürst Verlangen hatte, die Kaiserkrone zu tragen
und der Thron sogar einmal siebzehn Jahre hindurch ganz leer stand.
2. Nach der kaiserlosen Zeit wurde zuerst der Graf Rudolf von
Habsburg zum Kaiser gewählt. Ihm weigerte der König Ottokar
von Böhmen den Gehorsam, weil er selbst auf die Krone gehofft
hatte. Ottokar war ein mächtiger Herr; er hatte zu seinem Böhmen¬
lande noch ganz Östreich erobert und damit ein Reich geschaffen, das
weil bis nach Polen und Ungarn reichte. Trotzdem zog Rudolf
hin und schlug ihn. Ottokars Sohn machte mit dem Kaiser
Frieden und behielt darum Böhmen, aber Östreich gab Rudolf